Hückeswagen Vermieter sind künftig mehr gefordert als bisher

Hückeswagen · Die Vereinheitlichung des deutschen Melderechts bringt jetzt drei wesentliche Neuerungen mit sich.

Zum 1. November trat gestern ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft, das das bisherige Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. "Es soll unter anderem die Bürokratiekosten senken, Verwaltungsabläufe vereinfachen und die Daten der Bürger besser als zuvor schützen", teilt Dietlinde Müller, die Leiterin des städtischen Bürgerbüros, mit. So gebe es drei gravierende Änderungen, auf die sich Mieter und Vermieter künftig einstellen müssten.

Das Meldewesen war bisher in seinen wesentlichen Grundzügen im Melderechtsrahmengesetz geregelt. Daneben haben die einzelnen Bundesländer eigene landesrechtliche Bestimmungen zum Meldewesen erlassen, die die rahmenrechtlichen Vorgaben umsetzten. "Mit der Verwirklichung der Rechtseinheit im Meldewesen durch das Bundesmeldegesetz werden erstmals bundesweit und unmittelbar geltende Vorschriften für die Bürger sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden geschaffen", betont Dietlinde Müller. Damit ist und bleibt das Meldewesen zentraler Dienstleister für die Bereitstellung von Daten vor allem für den öffentlichen Bereich, wie beispielsweise für die Vorbereitung von Wahlen.

Eine der wichtigsten Änderungen im neuen Bundesmeldegesetz betrifft die Frist zur An- und Ummeldung sowie gegebenenfalls auch zur Abmeldung. Denn diese hat sich von bislang einer auf nunmehr zwei Wochen verlängert. Eine zweite wesentliche Änderung, die das neue Bundesmeldegesetz nach sich zieht, ist vor allem für Vermieter von großer Bedeutung: Ab sofort besteht für jeden Wohnungsgeber eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Müller: "Für Vermieter bedeutet das konkret, dass sie künftig jeden Ein- und Auszug auf einem Formular schriftlich bestätigen müssen. Bleiben sie untätig, droht ihnen ein Bußgeldbescheid."

Bislang bestand für Vermieter kein Zwang, einen Ein- oder Auszug zu bestätigen. Allerdings gab es diese Pflicht früher schon einmal, wurde aber 2002 abgeschafft. In der Folge konnte sich jede Person in jeder Wohnung anmelden, ohne dass die Behörde prüfen konnte, ob die Person dort tatsächlich wohnt oder wohnen darf. Um Scheinanmeldungen einen Riegel vorzuschieben, wird nun die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt.

Die dritte entscheidende Neuerung bezieht sich auf Auskünfte aus dem Melderegister. Denn fortan wird jede einfache Auskunft wie Name, Vorname oder Adresse aus dem Melderegister dokumentiert. Das gilt auch für telefonisch erteilte Auskünfte. Diese Änderung hat zur Folge, dass jeder Bürger künftig Anspruch darauf hat, sich anzeigen zu lassen, wer sich über ihn informiert hat. "Zudem gibt es sehr viele Detailänderungen", betont Dietlinde Müller.

Weitere Infos zum neuen Meldegesetz gibt es im Internet auf www.hueckeswagen.de.

(sb)
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