Hückeswagen Verstoß gegen das Waffengesetz - jetzt flattert ein Strafbefehl ins Haus

Hückeswagen · Wer eine Straftat begangen hat und dann als Angeklagter vor den Richter zitiert wird, es aber vorzieht, gar nicht erst dort zu erscheinen, entgeht deshalb nicht der Strafe: Diese Erfahrung wird in Kürze ein 28 Jahre alter Hückeswagener machen. Denn er wird unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft in Köln bekommen - einen Strafbefehl.

Darin wird er dann aufgefordert, wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Betrugs eine hohe Geldstrafe zu bezahlen. Konkret sind das 4800 Euro - 120 Tagessätze à 40 Euro.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Wipperfürth wäre der Mann womöglich "billiger" davongekommen, weil er darin Gelegenheit gehabt hätte, Argumente zu seiner Verteidigung vorzubringen oder auch ein Geständnis abzulegen, was sich in aller Regel strafmildernd auswirkt. Doch der Hückeswagener zog es vor, der Ladung vors Amtsgericht in der Nachbarstadt nicht Folge zu leisten. So einigten sich Richter und Staatsanwalt in Abwesenheit des Angeklagten auf den Erlass des Strafbefehls. Gleich wegen zwei unterschiedlicher Delikte hätte sich der 28-Jährige vor dem Strafrichter verantworten sollen: Verstoß gegen das Waffengesetz und Betrug.

Laut Anklagevorwurf waren im Verlauf einer Hausdurchsuchung bei ihm zwei gefährliche Schlagringe gefunden und sichergestellt worden.

Der Tatvorwurf des Betrugs basiert darauf, dass der Hückeswagener mit einer Kreditbank einen Darlehensvertrag über eine Summe von 5200 Euro abgeschlossen hatte. Er bekam den Betrag ausbezahlt, zahlte selbst aber danach nicht eine der monatlich fälligen Kreditraten. Der Straftatbestand des Betrugs ist dann erfüllt, wenn dem Mann von vorneherein klar war, dass er den Kredit nicht würde zurückzahlen können und es womöglich auch gar nicht wollte.

Als Angeklagter hätte der Hückeswagener nun die Betrugsabsicht in der Hauptverhandlung vor dem Wipperfürther Amtsgericht bestreiten oder den Vorwurf sogar widerlegen können. Diese Chance nutzte er durch sein Nichterscheinen erst gar nicht.

Nun hat der 28-Jährige nur noch die Möglichkeit, gegen den ihm demnächst zugestellten Strafbefehl und die darin festgesetzte hohe Geldstrafe Einspruch einzulegen. In diesem Fall käme es dann erneut zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Wipperfürth und möglicherweise zu einem niedrigeren Strafmaß.

Voraussetzung wäre allerdings, dass der Angeklagte dann zum Sitzungstermin auch wirklich erscheint und seinen Einspruch begründet oder von einem Anwalt begründen lässt.

(bn)
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