Hückeswagen Vieles ist erlaubt, manches allerdings nicht

Wer einen Schuhkarton samt Inhalt spenden möchte, kann dort im Grunde genommen hineinpacken, was er möchte. "Allerdings gibt es Ausnahmen, die unbedingt zu beachten sind", stellt Silke Wolff klar, die die Aktion "Weihnachten im Schuhkarton" in Hückeswagen koordiniert.

Das ist erwünscht Kleidung (Mütze, Schal, Handschuhe, T-Shirts, Socken, Pullover); Kuscheltiere; Spielsachen (kleine Puppe, Auto, Ball, Jojo, Puzzle, Murmeln, Malbücher, Blockflöte, Mundharmonika, Dynamo-Taschenlampe); Hygieneartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Haarbürste, Creme, Handtuch); Schulsachen (DIN-A5-Hefte, Bunt- und Bleistifte mit Spitzer und Radiergummi, Solartaschenrechner); original verpackte Süßigkeiten (Bonbons, Lutscher und Vollmilchschokolade - die Süßigkeiten müssen bis mindestens März 2018 haltbar sein). Schön wären auch persönliche Grüße und ein Foto des Schenkenden.

Nicht erlaubt sind dagegen parfümierte Cremes, Seife, Flüssigkeiten, gebrauchte Gegenstände und Kleidung, Lebensmittel wie Nüsse, Zucker, Nudeln, Kaffee, Saft, Kekse, Lebkuchen, Schokolade mit Nüssen, Keksen, Crisps oder anderen Füllungen, Gummibärchen und Weingummi (weil darin Gelatine enthalten sein könnte, deren Einfuhr verboten ist), Kaubonbons, Medikamente, Vitaminbrausetabletten, Schere, Messer, Werkzeuge, gefährliche Gegenstände, batteriebetriebene Gegenstände, Spielkarten, Kriegsspielzeug sowie Artikel, die Zauberei zum Thema haben.

Dazu heißt es in der Broschüre des Vereins "Geschenke der Hoffnung": "Aufgrund der Zollbestimmungen in den unterschiedlichen Empfängerländern und aus Respekt vor der Glaubwürdigkeit der verteilenden Kirchengemeinden sind diese Dinge nicht gestattet." Denn sollte beim Zoll auch nur ein Päckchen den Einfuhrbestimmungen nicht entsprechen, "bleibt die gesamte Ladung stehen", betont Silke Wolff. Um diese dann frei zu bekommen, müsste der Verein viel Geld zahlen. So behält er sich das Recht vor, die Kartons zu kontrollieren. Werden zollrechtlich unzulässige Gegenstände entdeckt, werden sie entnommen und an wohltätige Zwecke in Deutschland geleitet.

(büba)
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