Hückeswagen Vogelgrippe - Kreis verbietet Ausstellungen und Märkte

Hückeswagen · Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat seit vergangenem Dienstag die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in Risikogebieten angeordnet. Damit soll einer Ausbreitung der Vogelgrippe durch das Virus H5N8 nach NRW vorgebeugt werden. Zu diesen Risikogebieten gehört der Oberbergische Kreis aktuell nicht. Jedoch gilt seit gestern ein Verbot von Geflügelausstellungen und Märkten sowie ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Oberbergischen Kreis. Außerdem gibt es weitere Biosicherheitsmaßnahmen, die der Kreis allen Betrieben unabhängig von der Bestandsgröße sowie auch für Zoos, Vogelparks und ähnliche Einrichtungen empfehlen.

n Betreten der Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung

n Kein Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler

n Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Wannen oder Matten)

n Umfassende Reinigung und Desinfektion nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse)

n Nachmeldung von Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland oder Stallhaltung)

"Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass alle Besitzer von Geflügel gesetzlich verpflichtet sind, entweder bei der Tierseuchenkasse oder beim Veterinäramt, Tel. 02261 883905, angemeldet zu sein. Nur so kann im Seuchenfall auch eine Entschädigung gezahlt werden", teilt der Kreis mit.

(rue)
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