Hückeswagen Wahlplakate müssen jetzt entfernt werden

Hückeswagen · Sie gehörten für ein Vierteljahr zum Stadtbild dazu, jetzt haben sie fürs erste ausgedient: Die Rede ist von den in großzügiger Menge an den Straßen der Schloss-Stadt aufgehängten Wahlplakaten.

 Plakate-Flut am Bergischen Kreisel: Gestern Morgen kurz nach 9.30 Uhr hing die Wahlwerbung noch. Sie muss nun schnell verschwinden.

Plakate-Flut am Bergischen Kreisel: Gestern Morgen kurz nach 9.30 Uhr hing die Wahlwerbung noch. Sie muss nun schnell verschwinden.

Foto: joachim rüttgen

Fast alle größeren Parteien haben in den vergangenen Wochen die Möglichkeit genutzt, auf sich und ihre Anliegen zur Landtagswahl am vergangenen Sonntag aufmerksam zu machen. Für manch einen war es gar zu viel des Guten: So sagte etwa der Kabarettist Konrad Beikircher seinen für den 29. April im Forum geplanten Auftritt ab - weil man wegen der Landtagswahl nicht genügend freie Flächen für Plakatierungen nutzen könne. Jetzt ist die Wahl vorbei. NRW und damit natürlich auch Hückeswagen hat gewählt. Was passiert nun aber mit den überflüssig gewordenen Plakaten?

Anke Picker, Sachbearbeiterin im Ordnungsamt, weiß Bescheid. "Das ist alles ganz genau in der Plakatierungssatzung geregelt, die auch auf der Website der Schloss-Stadt abrufbar ist", sagt sie. Fürs Auf- und Abhängen seien somit die Parteien selbst zuständig. Dabei gebe es jedoch gewisse Fristen einzuhalten. "In Hückeswagen ist man recht großzügig, was die Zeitspanne angeht, die vor der Wahl geworben werden darf - bei uns sind das drei Monate", sagt die Ordnungsamtsmitarbeiterin.

Ist der Wahlsonntag aber vorbei, muss es schneller gehen. "Innerhalb von zehn Werktagen müssen die Parteien alle Plakate wieder entfernt haben", betont Anke Picker.

Damit die Parteien überhaupt mit der Wahlwerbung in Plakatform aktiv werden dürfen, müssen sie bei der Stadtverwaltung einen Antrag stellen. "Wahlwerbung kostet nichts, nur die Erlaubnis muss beantragt werden - ansonsten ist es 'wildes' Plakatieren, somit also eine Ordnungswidrigkeit", sagt sie. Ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist es, wenn die Frist zum Abhängen der Plakate überschritten wird. Und das könnte im Zweifel richtig teuer werden. Denn die Plakatierungssatzung sieht für Verstöße eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro vor.

Die Parteien sind weitgehend frei in der Entscheidung, wo und wie viele Plakate aufgehängt werden sollen. "In anderen Gemeinden sind die Laternenpfosten durchnummeriert, die Parteien bekommen dann ihre Laternen zugewiesen", sagt Picker. In Hückeswagen reiche die Erlaubnis, um loszulegen. "Haben sie die Genehmigung, können die Parteien plakatieren, wie sie lustig sind", sagt die Ordnungsamtsmitarbeiterin. Ausnahme seien die großen Werbetafeln am Straßenrand. "Die werden tatsächlich verteilt - und da ist es für die Genehmigung zudem abhängig davon, ob es eine Kreisstraße oder eine Straße auf Stadtgebiet ist."

Nach der Wahl ist in diesem Jahr übrigens vor der Wahl: Schließlich steht nach der NRW-Landtagswahl am 24. September die Bundestagswahl an. Auch hier gilt: Drei Monate vor der Wahl kann es mit der Werbung losgehen. "Die ersten zwei Anträge sind auch schon eingegangen und genehmigt worden", sagt Picker.

So dürfen sich die Hückeswagener ab dem 24. Juni auf die nächste Runde im Wahlplakatemarathon freuen. Ob Kabarettist Beikircher hingegen seinen Nachholtermin in der Schloss-Stadt nun nach der Bundestagswahl terminieren wird, steht noch nicht fest.

Fünf Jahre hätte er dann ja zumindest landes- und bundestagswahlfreie Zeit - und somit genügend freie Flächen für seine eigene Werbung zur Verfügung.

(wow)
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