Hückeswagen Was zu tun ist nach einem Wildunfall

Hückeswagen · Mit Beginn der dunklen Jahreszeit sollten Autofahrer erhöhte Vorsicht an den Tag legen. Denn nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen werden jetzt tückisch, es steigt auch das Risiko von Wildunfällen. "Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein", betont Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt", betont der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der Forstbehörde gemeldet werden und natürlich auch bei der Versicherung. Nach einem Wildunfall ist es laut Huhn erforderlich, dass die Polizei oder die Forstbehörde eine Wildschadensbescheinigung ausstellt, nur bei Kleinschäden kann darauf verzichtet werden.

Im Rahmen der Teilkasko werden aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild - dazu gehören beispielsweise Wildschwein, Reh und Hirsch - entstanden sind. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen - diese sind zwar behaart, aber eben nicht wild. "Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife, gerade auch bei Versicherern aus dem Internet, gibt es aber inzwischen auch 'Teilkasko light'-Verträge, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren", informiert Huhn. "Und solche, die Kollisionen mit Tieren erst mit Zusatzbeiträgen einschließen."

Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Tier, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als so genannte Rettungskosten gefordert werden. Allerdings muss der Geschädigte nachweisen, dass sich Wild auf der Straße befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem Fahrzeug bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Wild Spuren wie Haare oder Blut vorhanden sind.

Die Vollkaskoversicherung steht hingegen auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere, wie etwa Federvieh, verursacht wurden. Allerdings mit Rabattrückstufung, was zu höheren Prämienzahlungen führt. "Bei Klein- oder Bagatellschäden sollte man daher von seinem Betreuer vorher durchrechnen lassen, ob sich eine Schadensanzeige bei der Versicherung überhaupt lohnt", rät der Versicherungsexperte.

Auch Hartgesottene sollten aufpassen: "Denn die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei", warnt Huhn.

(BÜBA)
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