Hückeswagen Zwei Streithähne versöhnen sich vor Gericht nicht mehr

Hückeswagen · Manchmal gibt es selbst vor Gericht keine zufriedenstellende Lösung: Das Verfahren gegen einen Lkw-Fahrer aus Hückeswagen wurde bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wipperfürth gegen die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 250 Euro eingestellt. Der Mann soll im November 2013 im Industriegebiet Winterhagen einem Autofahrer aus Solingen eine Flasche Saft über den Kopf gegossen haben, weil der sein Auto so geparkt hatte, dass der Lkw nicht vorbeifahren konnte. Die Schilderungen des Tathergangs waren so wirr und widersprachen sich in Details, so dass der Richter gar nicht anders konnte, als einen Kompromiss zu finden: die Einstellung gegen Schmerzensgeld.

Darüber, dass der Angeklagte zu dem Wagen des Solingers gegangen ist und zunächst den Außenspiegel einklappte, um so an dem Auto vorbeizukommen, bestand kein Zweifel. Auch, dass er im Anschluss die Flasche Saft aus seinem Lkw geholt und sie dem Mann über den Kopf gekippt hatte, als dieser sich weiterhin weigerte, sein Auto wegzufahren, hatten sowohl Geschädigter als auch Angeklagter eingeräumt.

Danach wurden die Schilderungen jedoch nebulös: Der Geschädigte gab an, von dem Lkw-Fahrer mit einem Schraubendreher bedroht worden zu sein, was der Mann vehement bestritt. Einen Zeugen gab es nicht. "Damit bleibt nur die Einstellung, was vor allen Dingen dadurch begünstigt wird, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Ein weiterer Grund ist, dass die Angelegenheit ja eigentlich erledigt war, der Geschädigte jedoch nach der Saft-Attacke noch einmal zurück zum Lkw-Fahrer ging, was nun auch nicht deeskalierend wirken konnte", sagte der Richter. Allerdings konnte nicht mehr nachvollzogen werden, was weiter geschehen war und ob überhaupt etwas geschehen war.

Der Geschädigte, der mit einer Armschiene vor Gericht erschien, die seinen Angaben zufolge noch auf die Rangelei um den Schraubendreher zurückzuführen war, war mit dem Ergebnis sichtlich unzufrieden. "Eventuelle Verletzungen und Forderungen der Krankenkasse werden hier nicht eruiert. Es handelt sich nur um die Regelung des Strafverfahrens, ob es zivilrechtlich Dinge zu klären gibt, muss anderweitig entschieden werden", sagte der Richter. "Wollen Sie nicht vielleicht doch einander die Hände reichen und so die Angelegenheit zu den Akten legen?", fragte er die beiden Streithähne. Diese lehnten ab. So sieht eine gescheiterte Versöhnung anderthalb Jahre nach dem eigentlichen Vorfall aus.

(wow)
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