Hünxe Autobahnwache: Neubau verzögert sich weiter

Hünxe · Wegen der Haushaltssperre des Landes liegt der schon 2006 beschlossene Ersatzbau in Hünxe wieder auf Eis.

Der Beschluss stammt aus dem Jahr 2006 und eigentlich hätte die neue Wache der Autobahnpolizei an der Hünxer Raststätte schon zwei Jahre später stehen sollen. Daraus wurde bislang nichts. Zuletzt hieß es, dass die neue Wache im Frühjahr 2016 bezogen werden könnte. Jetzt müssen sich die Autobahnpolizisten noch einmal länger gedulden. Grund ist die von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans verhängte Haushaltssperre. Dies bestätigte der Leiter der Duisburger Niederlassung des für den Bau zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes, Dr. Armin Lövenich.

"Ja, es kommt zu Verzögerungen", sagte Lövenich. "Eigentlich wollten wir jetzt mit den Ausschreibungen für die Arbeiten beginnen. Das haben wir aber wegen der Haushaltssperre des Landes auf Eis legen müssen." Die Planungen für die neue Wache sind abgeschlossen und Lövenich geht davon aus, dass sie auf jeden Fall gebaut wird. "Dass sie als Ersatz für die marode bisherige Wache im Autobahnkreuz Oberhausen notwendig ist, ist völlig unbestritten", sagte Lövenich. Die Wache in Oberhausen könne schon jetzt nicht mehr richtig genutzt werden. Deswegen seien die Autobahnpolizisten ja auch schon nach Sterkrade umgesiedelt worden. Dieser Zustand könne natürlich keine Dauerlösung sein.

Dass es überhaupt so lange gedauert hat, bis der Neubau in die Nähe der Realisierungsphase gekommen ist, begründete Lövenich, mit "sehr schwierigen Grundstücksverhandlungen". Normalerweise liege eine solche Wache direkt an der Autobahn. Das habe sich am vorgesehenen Standort in Hünxe aber nicht umsetzen lassen. Jetzt wird sie an der Ausfahrt von der Autobahn gebaut, und deswegen seien Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern notwendig gewesen, die sich hingezogen hätten.

Und wann können die Autobahnpolizisten nun damit rechnen, dass sie vernünftig untergebracht werden? Lövenich rechnet wegen der Haushaltssperre mit einer Verzögerung von mindestens einem halben Jahr.

(RP)
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