Hünxe Leiseflieger über Bucholtwelmen

Hünxe · Der Modellflugplatz ist heute Thema im Planungs- und Umweltausschuss. Die öffentliche Auslegung ist beendet. Die Immissionsrichtwerte werden unterschritten.

Hünxe: Leiseflieger über Bucholtwelmen
Foto: Wagner, Joel

Auch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans zum Modellflugplatz Bucholtwelmen sind heute um 17 Uhr Thema im Planungs- und Umweltausschuss. Die öffentliche Auslegung ist beendet, die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet, aktualisiert und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Jetzt geht es um die erste Zustimmung, bevor der Haupt- und Finanzausschuss am 27. April endgültig entscheidet.

Erstmals wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans am 7. Dezember 2012 beschlossen. Auf einem etwa 16 900 Quadratmeter großen Gelände soll die Verlagerung des Modellflugplatzes des MFSC Testerberge (der Pachtvertrag wurde aufgelöst) an den neuen Standort am südlichen Sternweg, etwa 750 Meter entfernt vom alten und 3900 qm größer, planungsrechtlich gesichert werden. Für die Fortsetzung des Flugbetriebes müssen eine Start- und Landefläche, ein Vereinsheim, ein Sozialgebäude und eine Stellplatzfläche für Besucher und Nutzer samt umzäunten Zuschauerbereich errichtet werden. Weitere Planungsziele sind: Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, landschaftliche Einfügung des Standortes, Sicherung der Erschließung und Klärung der Immissionssituation.

Eine schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet hat bereits stattgefunden. Es war zu prüfen, ob an der bestehenden Wohnbebauung in der Nachbarschaft ein angemessener Schutz vor Lärmbelastungen, die von dem geplanten Modellflugplatz ausgehen könnten, erfüllt wird. Die Berechnungen nach den Regelungen der "Freizeitlärmrichtlinie" ergaben, dass die einschlägigen Immissionsrichtwerte beim Modellflugbetrieb werktags außerhalb der Ruhezeiten "an allen Immissionsorten um mindestens 1 dB(A) unterschritten werden". Auch innerhalb der Ruhezeiten (13 bis 15 Uhr, sowie sonn- und feiertags ganztägig) werden die Richtwerte bei eingeschränktem Flugbetrieb eingehalten. Ein Nachtbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ist nicht vorgesehen. Geplant ist ein Flugbetrieb mit Modellflugzeugen bis 25 Kilo Gesamtgewicht. Start- und Landebahn sowie zugehöriger Flugsektor (Radius 280 bis - 400 Meter) werden in der flugaufsichtsrechtlichen Genehmigung festgelegt. Die nächste Wohnbebauung ist 480 Meter entfernt.

Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren geändert.

(P.N.)
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