Hünxe Windkraft: UVP-Prüfung nicht verpflichtend

Hünxe · Die Gemeinde Hünxe hat bekanntlich drei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen: Auf der Halde Lohberg-Norderweiterung (etwa 74,4 Hektar) möchte die Windpark Hünxe GmbH, In der Beckuhl 4, drei Windkraftanlagen errichten und betreiben. Der Antrag auf eine neue Genehmigung wurde am 16. Dezember beim Kreis Wesel gestellt.

Auf den Flächen Bruckhauser Mühlenbach Nord (etwa 22,7 Hektar) und Bruckhauser Mühlenbach Süd (etwa 30,4 Hektar) - zwischen A 3, Wilhelmstraße, Lanter und Bergschlagweg - plant die Firma Arbeitsgemeinschaft Hünxer Heide GbR, Voerder Weg 36, mit Antrag auf Neugenehmigung vom 9. Dezember die Errichtung und den Betrieb von je zwei Windkraftanlagen.

Bei beiden Anliegen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde "erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann". Wie es aus dem Fachdienst Umwelt des Kreises Wesel, Koordinationsbereich Immissionsschutz, heißt, habe in den beiden vorliegenden Fällen die allgemeine (Halde) bzw. standortbezogene Vorprüfung (Mühlenbach) des Einzelfalles ergeben, "dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorgaben nicht zu erwarten sind" und "dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht".

Interessierte Bürger, die derlei Dinge gern Schwarz auf Weiß vor sich haben: Im neuen Amtsblatt des Kreises Wesel von Dienstag, 20. Dezember, ist die Bekanntgabe zur Feststellung der UVP-Pflicht für die beiden Vorhaben nachzulesen.

(P.N.)
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