Jüchen Abrechnung auf Quadratmeter genau

Jüchen · Der Abwasserbetrieb legt für das Jahr 2016 einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan vor. Die Grundgebühren bleiben auf ihrem Niveau, verändern wird sich voraussichtlich aber die Grundlage für ihre Berechnung.

Jüchen: Abrechnung auf Quadratmeter genau
Foto: Hertgen, Nico (hn-)

Um die Finanzen des Abwasserbetriebs Jüchen ist es gut bestellt. Dem Rat der Gemeinde Jüchen konnte jetzt ein ausgeglichener Wirtschaftspan für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgelegt werden, den das Gremium in seiner jüngsten Sitzung beschloss. Die Eckdaten: Der rund 20 Jahre alte Eigenbetrieb der Gemeinde benötigt keine neuen Kreditaufnahmen, sondern ist vielmehr sogar in der Lage, Schulden zu tilgen.

Was für den Bürger allerdings am wichtigsten sein dürfte: Die Entwässerungsgebühren, die seit Jahren nahezu stabil sind, werden auch 2016 nicht erhöht. Das betrifft die Schmutzwassergebühr, die auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs erhoben wird und spitz abgerechnet mit 3,19 pro Kubikmeter zu Buche schlägt, sowie die Niederschlagswassergebühr (Benutzungsgebühr). Letztere liegt seit Jahren unverändert bei 87 Cent pro Quadratmeter befestigte Fläche, von der eine direkte oder indirekte Einleitung in die öffentliche Kanalisation erfolgt. Auch eine Erhöhung der dritten Gebühr, der Grundgebühr für das Niederschlagswasser, ist nicht vorgesehen.

Was sich hingegen voraussichtlich im kommenden Jahr ändern wird, ist die Art, wie diese Gebühr berechnet wird. Denn sie wird bislang je angefangene 100 Quadratmeter befestige Fläche erhoben, soll künftig aber auf den Quadratmeter genau abgerechnet werden. Wie viel genau dann pro Quadratmeter versiegelte Fläche fällig ist, kann der Technische Beigeordnete Oswald Duda zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Geplant ist eine möglichst exakte, aber kostendeckende Umrechnung der derzeit gültigen Gebühren auf einen Quadratmeterpreis. "Das müssen wir in den nächsten Wochen noch genau ermitteln", sagt der Dezernent, der davon ausgeht, dass der Gemeinderat bereits in seiner Dezember-Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen wird.

Müssen die Jüchener Bürger mit einer klammheimlichen Gebühren-Erhöhung durch die Hintertür rechnen? Oswald Duda kann in diesem Punkt beruhigen: Für die meisten Hausbesitzer und Grundstückseigentümer dürfte die neue Berechnungsmethode sogar von Vorteil sein. Beispiel: Wer 210 Quadratmeter Fläche auf seinem Grundstück befestigt hat, zahlt bislang pauschal für volle 300 Quadratmeter Gebühren; nämlich dreimal zwölf Euro, macht 36 Euro. Tritt die Berechnungsänderung zum 1. Januar in Kraft, müsste für 90 Quadratmeter weniger gezahlt werden.

Auslöser für diese Überlegungen war ein erst kürzlich ergangenes Gerichtsurteil gegen eine andere Kommune in NRW. Diese war angewiesen worden, die Grundgebühr auf den Quadratmeter genau abzurechnen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfahl daraufhin allen Kommunen, ihre Gebühren noch vor Erlass einer verbindlichen Vorgabe anzupassen.

(NGZ)
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