Jüchen Ärger über Hunde- und Pferdekot wächst

Jüchen · Immer mehr Beschwerden über Hinterlassenschaften der Tiere. Halter müssen Wege sauber halten.

Die Gemeinde Jüchen weist darauf hin, dass Hunde- und Pferdekot auf Straßen und in Anlagen von den Tierhaltern sofort und schadlos zu beseitigen sind. Der Hintergrund: Die Verwaltung verzeichnet seit einigen Wochen eine Häufung an Bürger-Beschwerden über Tierkot. Laut Gemeindesprecher Norbert Wolf ärgerten sich etwa im Ortsteil Mürmeln Anwohner über Pferdekot auf den Straßen. In Jüchen an der Polostraße, im Bereich der Feldstraße in Hochneukirch und am Grünstreifen zwischen Otzenrath und Spenrath gebe es immer wieder Verschmutzungen durch Hundekot, über die sich Anwohner ärgern.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Tierkot auf Gehwegen, Straßen und öffentlichen Grünflächen eine erhebliche Gefahr etwa für Kleinkinder darstellt, da der Kontakt mit den Hinterlassenschaften Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. "Tierkot kann infektionsfähige Entwicklungsstadien von Parasiten enthalten", heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Zu den gefährlichen Parasiten zählt unter anderem der Hundebandwurm.

Wie die Gemeinde Jüchen mitteilt, ist Tierkot grundsätzlich Abfall im Sinne der Abfallgesetzgebung und deshalb immer und überall unverzüglich zu entfernen. Auch entbinde die Zahlung der gemeindlichen Hundesteuer Halter nicht von der Reinigungspflicht.

Für die Entsorgung des Hundekots hat die Gemeinde Jüchen bereits an 14 Standorten sogenannte Hundekotbeutelspender aufgestellt. Verfügbar sind die Beutel unter anderem am Hochneukircher Schmölderpark, am Altenpark, an der ökologischen Ausgleichsfläche in Holz, in Gierath an der Ecke Jüchener Straße/Herberather Weg sowie in Jüchen am Schulzentrum. Zusätzliche Hundekotbeutelspender sollen demnächst an weiteren Orten aufgestellt werden, die bei Hundebesitzern beliebt sind.

Wenn es um Tierkot geht, rücken meist die Hundebesitzer in den Fokus der Diskussionen. Die Gemeinde weist jetzt aber ausdrücklich daraufhin, dass auch Halter von Pferden dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. "Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung können mit einem Verwarnungsgeld beziehungsweise einer Geldbuße geahndet werden", erklärt Norbert Wolf. Verunreinigungen durch Pferde gibt es nicht nur in Mürmeln, sondern auch in anderen Orten.

Für ordnungsrechtliche Fragen zur Hundehaltung steht Christian Jäger vom Ordnungsamt der Gemeinde Jüchen telefonisch unter der Rufnummer 02165 9153203 zur Verfügung.

(cka)
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