Jüchen Altes Fachwerkhaus ist aus der Denkmalliste gestrichen worden

Jüchen · Es war einmal ein Denkmal. Das ist jetzt aber aus der Denkmalliste der Gemeinde Jüchen getilgt worden. Es handelt sich um das Fachwerkhaus Kelzenberger Straße 35: Mit diesem Vorgang wird sich der Planungsausschuss unter anderem in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Montag, 25. September, ab 18 Uhr, im Rathaus befassen. In dieser Sitzung geht es auch um das Grundstück mit dem abgerissenen Rederhof in Gierath. Das soll (wie berichtet) entgegen der vorherigen Ankündigung des Denkmalamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) nun doch nicht in die Liste der Bodendenkmäler der Gemeinde Jüchen aufgenommen werden.

 Die Kelzenberger Straße 35 ist kein Denkmal mehr.

Die Kelzenberger Straße 35 ist kein Denkmal mehr.

Foto: G. Tillmanns

Das Fachwerkhaus an der Kelzenberger Straße 35 wurde aber am 1. September 1987 auf Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege in die Denkmalliste der Gemeinde Jüchen eingetragen. Dazu hatte es einige Ortstermine und Erörterungen, unter anderem mit der Unteren Bauaufsicht und die Obere Denkmalbehörde des Rhein-Kreises Neuss sowie der LVR/Amt für Denkmalpflege im Rheinland gegeben. Eine neuerliche Besichtigung am 18. August diesen Jahres hat die Denkmalschützer aber zu neuen Erkenntnissen geführt. Das Fachwerkgebäude sei im Inneren erheblich verändert worden, und es seien nur noch Reste der historischen Konstruktion und Ausstattung erhalten geblieben, heißt es jetzt. Auch seien von außen sämtliche Gefache mit einem modernen zementhaltigen Putz versehen worden. So seien dort "weder die historische Substanz noch die Handwerkstechnik erhalten geblieben". "Hinzu kommt, dass das Erscheinungsbild des Fachwerkhauses erheblich beeinträchtigt ist, da Teile der Fassade unter anderem verkleidet wurden", schreibt der LVR. Zudem sei die städtebauliche Situation in der näheren Umgebung dieses Fachwerkhauses durch spätere Nachverdichtung und Modernisierungsmaßnahmen stark verändert, sodass dem Fachwerkhaus keine städtebauliche Bedeutung beigemessen werden könne. Dem Eigentümer sei am mitgeteilt worden, dass das Fachwerkhaus aus der Denkmalliste der Gemeinde Jüchen gelöscht worden sei.

(gt)
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