Jüchen Amtsgericht bestätigt drei Schiedsleute für fünf Jahre

Jüchen · Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit hat der Rat der Gemeinde Jüchen jüngst die Schiedspersonen für die beiden Jüchener Schiedsamtsbezirke wiedergewählt. Die Wiederwahl wurde nun vom Amtsgericht Grevenbroich bestätigt, wie die Gemeinde mitteilt.

Schiedsperson für den Bezirk Jüchen I ist Inge Klauth, Hamscher Weiher 19, 41363 Jüchen, Telefon 02165 1259. Der Schiedsamtsbezirk Jüchen I umfasst die Ortschaften Bissen, Dürselen, Garzweiler, Hackhausen, Herberath, Hochneukirch, Holz, Hoppers, Jüchen, Jüchener Broich, Kamphausen, Kelzenberg, Mürmeln, Otzenrath, Priesterath, Schaan, Spenrath, Stolzenberg, Waat und Wey. Für den Bezirks Jüchen II sind Hans Salmann, Odenkirchener Straße 17, 41363 Jüchen, Telefon 02165 408, und Peter Gruber, Birkenstraße 61, 41363 Jüchen, Telefon 02165 3767756, zuständig. Der Schiedsamtsbezirk Jüchen II umfasst die Ortschaften Aldenhoven, Bedburdyck, Damm, Gierath, Gubberath, Neuenhoven, Rath, Schlich, Schloss Dyck, Stessen und Wallrath.

Die Schiedsleute vermitteln in Privatklageangelegenheiten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt. Dazu gehören Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung. Bei diesen Delikten muss zuerst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.

(NGZ)
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