Jüchen Auto-Ummeldung im Rathaus erspart Jüchenern weite Wege

Jüchen · Gemeinde bietet den Service als erste Kommune im Kreis an. Die anderen sollen noch folgen.

 Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (v.r.), Bürgermeister Harald Zillikens (2.v.l), Projektleiter Jürgen Brings und Horst von Werden vom Kreis sowie Andrea Peters, Marion Krahwinkel und Claudia Willkomm

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (v.r.), Bürgermeister Harald Zillikens (2.v.l), Projektleiter Jürgen Brings und Horst von Werden vom Kreis sowie Andrea Peters, Marion Krahwinkel und Claudia Willkomm

Foto: RKN

Wer bislang seinen Pkw ummelden wollte, musste dafür oftmals frei nehmen. Denn das Straßenverkehrsamt vergibt über sein Online-Portal zwar Termine - aber nur für Pkw mit NE-Kennzeichen, die innerhalb des Kreises umgemeldet werden. Zieht etwa ein Neubürger nach Jüchen aus einer anderen Kommune außerhalb des Rhein-Kreises, dann durfte er bislang die Wartehallen in den Straßenverkehrsämtern in Grevenbroich oder Neuss kennenlernen.

 Im Jüchener Rathaus kann ab 1. November mit der Wohnungsummeldung auch das Kraftfahrzeug umgemeldet werden.

Im Jüchener Rathaus kann ab 1. November mit der Wohnungsummeldung auch das Kraftfahrzeug umgemeldet werden.

Foto: Reuter

Ab dem 1. November kann im Rathaus in Jüchen bei der Ummeldung im Melderegister mit der Anschriftenänderung zugleich die Kfz-Zulassungsbescheinigung geändert werden. Allerdings bislang nur bedingt, denn es sei gesetzlich noch nicht möglich, die Ummeldung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde für Fahrzeughalter von außerhalb des Kreises vorzunehmen. Die müsse vorerst weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen, bedauert die Kreisverwaltung.

Für Jüchener, die in der Gemeinde umziehen, entfallen aber ab sofort der lästige Weg nebst Wartezeit im Straßenverkehrsamt. Im Rahmen eines Pilotprojektes haben der Rhein-Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen eine entsprechende Vereinbarung getroffen, um diesen bürgerfreundlichen Service anzubieten. Bürgermeister Harald Zillikens hat die Anfrage des Kreises sofort aufgegriffen und die Voraussetzungen im Rathaus geschaffen.

Er sagt: "Was vorher zwei Behördengänge erforderte, erledigen wir jetzt zusammen in wenigen Minuten im Jüchener Rathaus." Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes im wurden vom Straßenverkehrsamt geschult. Mit Kreissiegel bescheinigen sie nun direkt in der Zulassungsbescheinigung und die Anschriftenänderung. Die Gebühr dafür beträgt 10,80 Euro. Mitzubringen sind für diesen Service nur die Zulassungsbescheinigung beziehungsweise der Fahrzeugschein und ein gültiger Personalausweis.

Über ein vom Rhein-Kreis Neuss bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilen die Gemeindebediensteten die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sagt: "Wir müssen durch Kooperationen und Verschlanken der Prozesse Verwaltungshandeln noch effizienter und bürgerfreundlicher gestalten. Die Digitalisierung hilft uns dabei. Nach Jüchen werde ich allen Bürgermeister im Kreis eine solche Vereinbarung anbieten." Einen weiteren positiven Effekt erhofft sich Petrauschke durch die Abnahme von Mahnverfahren.

Denn die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet den Fahrzeughalter, unverzüglich die Anschriftenänderung durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen. In der Vergangenheit sei der zusätzliche Behördengang bei den Fahrzeughaltern im Umzugsstress häufig auf wenig Gegenliebe gestoßen oder sei schlichtweg vergessen worden, sagt die Kreisverwaltung. Deshalb habe das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises alleine im vergangenen Jahr 2500 Mahnverfahren einleiten müssen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort