Jüchen Bäume nur aus Sicherheitsgründen gefällt

Jüchen · Die Gemeinde musste den stattlichen Mammutbaum am Hallenbad in Hochneukirch fällen.

Die Gemeinde Jüchen weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass zuweilen die Fällung von Altbäumen auf öffentlichen Flächen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schäden an baulichen Anlagen unvermeidbar ist. So musste kürzlich der stattliche Mammutbaum am Hallenbad in Hochneukirch entfernt werden, weil er die Abwasserleitungen beschädigt hatte und wegen seines Standortes unmittelbar vor der Gebäudefassade weitere bauliche Schäden drohten, berichtet Gemeindesprecher Norbert Wolf.

Der Spielraum für sein ungehindertes Wachstum sei im Laufe der Jahrzehnte immer knapper geworden, so dass sein Erhalt nicht mehr möglich gewesen sei. Wenn im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen festgestellt werde, dass die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes nicht mehr gegeben sei, werde geprüft, ob durch geeignete Rückschnitt- und Pflegearbeiten die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden könne.

"Ist dies wegen eines starken Befalls mit Holz zersetzenden Pilzen oder Bakterien nicht der Fall, muss der Baum beseitigt werden", sagt Wolf. Akut gefährdet seien etwa Rosskastanien, die nicht nur unter kontinuierlichem Befall der Miniermotte litten, sondern zudem durch ein Bakterium innerhalb kurzer Zeit zum Absterben verurteilt seien. "Eine betroffene Rosskastanie an der Schulstraße in Gierath musste aus diesem Grunde gefällt werden. Im Schmölderpark hingegen konnte 2016 eine etwa 150 Jahre alte Blutbuche gerettet werden, indem die Standsicherheit durch die Herabsenkung des Schwerpunktes und durch eine Verringerung der Windangriffsfläche wieder gewährleistet werden konnte", berichtet er weiter. Deshalb seien die Baumkrone und der seitlichen Ausdehnung um rund ein Drittel reduziert worden.

Sofern Bäume auf privaten Flächen vom Eigentümer entfernt werden, sei oft nicht erkennbar, was dazu den Anlass gegeben habe. Geschehe dies, weil der Baum zu einem Sicherheitsrisiko geworden sei, so handele der Eigentümer verantwortungsvoll. "Wird der Baum jedoch gefällt, weil der Eigentümer den Pflegeaufwand scheut oder die Laubmassen im Herbst nicht mehr bewältigen möchte, so stößt eine solche Maßnahme oft auf Unverständnis", sagt Wolf. Die Gemeinde habe in diesen Fällen keine Möglichkeit, dies zu untersagen, da Bäume in Haus- und Kleingärten nur dann ganzjährig geschützt seien, wenn sie eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte wild lebender Tiere wie Greifvögel, Eulen oder Fledermäuse darstellten.

"Sofern von einem solchen Baum im Zusammenhang mit privaten Gründen eine unzumutbare Belastung für den Eigentümer ausgeht, ist eine artenschutzrechtliche Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zu beantragen", informiert Wolf.

(NGZ)
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