Jüchen Bauherren werden vor Grundwasser-Anstieg gewarnt

Jüchen · Häuslebauer bekommen in Jüchen künftig mit dem Bebauungsplan auch Warnhinweise zum potenziellen Grundwasseranstieg nach der Beendigung des Braunkohletagebaus.

 In benachbarten Korschenbroich-Herrenshoff sind bereits solche Grundwasserpumpen im Einsatz.

In benachbarten Korschenbroich-Herrenshoff sind bereits solche Grundwasserpumpen im Einsatz.

Foto: L. Berns

Was passiert, wenn RWE Power für den Braunkohletagebau den Grundwasserspiegel auf Jüchener Gemeindegebiet nicht mehr künstlich senkt? Werden dann Häuser und Keller überflutet? Wann und um wie viel Zentimeter oder gar Meter wird sich der Grundwasserstand erhöhen? All' diese Fragen stellen sich zwar jetzt nach einem Antrag der FWG-Fraktion Politik und Verwaltung in Jüchen. Schlüssige Antworten gibt es allerdings (noch) nicht. "Wir wissen hier nicht, wie hoch und wann das Grundwasser wieder ansteigen wird", gab Bürgermeister Harald Zillikens im Planungsausschuss zu. Es gebe lediglich als Anhaltspunkte die Grundwasserwerte aus der Zeit vor dem Tagebau, der Rest sei "Kaffeesatz-Leserei".

Dennoch will die FWG, unterstützt durch die übrigen Fraktionen und die Verwaltung, künftige Häuslebauer in Jüchen zumindest vor einem zu erwartenden Grundwasseranstieg warnen. Dazu wird allerdings noch eine Studie des Umweltministeriums NRW abgewartet, deren Ergebnisse dann in den Bebauungsplänen festgehalten werden sollen. Denn bekanntlich wird der Braunkohletagebau auf Jüchener Gebiet eingestellt und weiter nach Westen verlagert, so dass ein Grundwasseranstieg vor Ort in nicht zu weite Ferne gerückt ist. FWG-Vorsitzender Gerolf Hommel fand im Planungsausschuss die einstimmige Zustimmung zu seinem Antrag, künftig die Grundwasserdaten in die Bebauungspläne aufzunehmen. Denn nach Beendigung des Tagebaus würden sich die natürlichen, bergbaulich unbeeinflussten Grundwasserstände wieder einstellen, argumentiert Hommel.

Außerdem sei nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Bislang seien potenzielle Bauherren aber eigenverantwortlich verpflichtet, den höchst möglichen Grundwasserstand zu klären. Die Verwaltung hat aber juristische Bedenken zu solchen Hinweisen in den Bebauungsplänen. Solche Kennzeichnungen hätten gemäß § 9 Abs. 5 BauGB keine rechtlichen Wirkungen, erläuterte die Verwaltung dem Planungsausschuss die Tatsache, dass sie nicht haftbar gemacht werden könne. Allerdings seien Hinweise, ohne Rechtsanspruch auf Haftung, zum Schutz künftiger baulicher oder sonstiger Nutzungen eines Grundstückes mit potenziellen Grundwasseranstieg möglich. Die vom Umweltministerium NRW in Auftrag gegebene Studie zum Grundwasseranstieg nach Beendigung der Tagebautätigkeit und die damit verbundenen Auswirkungen auch für die Bauleitplanung soll nun abgewartet werden, um dann in die künftigen Bebauungspläne der Gemeinde Jüchen als Warnhinweise aufgenommen zu werden. CDU-Fraktionsvorsitzender Norbert Esser regte außerdem Flyer mit Grundwasserwarnhinweisen (sozusagen als "Beipackzettel") für künftige Baugenehmigungen an. Ein guter Architekt könne aus einem Bebauungsplan aber ohnehin herauslesen, ob mit einer Grundwasserproblematik zu rechnen und Vorkehrungen, wie der Bau einer weißen Wanne zu treffen seien, entgegnete der Bürgermeister.

(NGZ)
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