Jüchen Bodendenkmal Rederhof: Nachbar-Grundstücke auch betroffen?

Jüchen · Nach der Villa Jucundia (Jucunda) wird die Gemeinde Jüchen mit dem Rederhof nun über ein weiteres eingetragenes und offizielles Bodendenkmal verfügen. Was bedeutet das für Grundstückseigentümer und Gemeindeverwaltung?, fragte unsere Redaktion nach. Da Jüchen noch nicht Stadt ist und deshalb auch noch keine Baugenehmigungen erteilen kann, ist zunächst die Kreisverwaltung in der Pflicht.

 Solch wertvolle alte Bücher hat Heimatforscher Heinz-Walther Gerresheim aus einem Müllcontainer von dem abgerissenen Rederhof retten können.

Solch wertvolle alte Bücher hat Heimatforscher Heinz-Walther Gerresheim aus einem Müllcontainer von dem abgerissenen Rederhof retten können.

Foto: A.T.

Von der dortigen Kreisbauaufsicht heißt es: Eine offizielle Benachrichtigung durch den Landschaftsverband liege zwar noch nicht vor. Aber wenn künftig ein Bauantrag für den Rederhof gestellt werden sollte, dann werde automatisch der Landeskonservator eingeschaltet. Der entscheide dann, ob das Grundstück bebaut werden darf oder ob Eingriffe in die Bodensubstanz (etwa für den Kanalbau) erlaubt werden.

Bürgermeister Harald Zillikens wartet nach eigenem Bekunden ebenfalls noch auf die offizielle Nachricht aus Brauweiler, aus der Denkmalschützer und Heimatforscher Heinz-Walther Gerresheim allerdings gegenüber unserer Zeitung schon am Mittwochabend zitieren konnte. Zillikens hat aber bereits eine vorläufige Unterschutzstellung für das Rederhofgrundstück aus dem November vorliegen, wie er berichtet. Der Bürgermeister geht nun davon aus, dass der Gemeinderat genauso wie bei der Villa Jucunda wieder mittelbar eingebunden wird. Er gibt aber auch zu bedenken: "Die alten Römer und sogar noch frühere Siedler haben sich nicht an die heutigen Grundstücksgrenzen gehalten. Man muss deshalb davon ausgehen, dass auch noch die Bereiche in der Nachbarschaft vom Bodendenkmal Rederhof betroffen sein werden."

Bei dem zuvor offiziell deklarierten einzigen Bodendenkmal auf Jüchener Gebiet, der Villa Jucunda, wurde der Gemeinderat im Jahr 2012 in Kenntnis gesetzt, dass die Fläche als "ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Jüchen" eingetragen werden musste. Seitens des Rhein-Kreises wurde dann auf Bestreben des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland der Flächennutzungsplan großräumig um die Fundstelle von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt. Neue Bodendenkmäler, so wie der Rederhof, werden in der Regel zunächst vorläufig nach Paragraph 4 des Bodendenkmalgesetztes für eine Frist von sechs Monaten unter Schutz gestellt. Damit gilt das Denkmal aber bereits als vorläufig als eingetragen und der Grundstückseigentümer Eigentümer wird auch bereits über die Folgen aufgeklärt.

Zur Erhaltung solcher Boden-Denkmäler gibt es für den Eigentümer klare gesetzliche Bestimmungen. Er darf zum Beispiel keinerlei Veränderungen vornehmen, oder muss dazu eine Genehmigung einholen. Und laut Gesetzgeber haben die Gemeinden, Kreise und Flurbereinigungsbehörden die Sicherung der Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung und der Aufstellung von Flurbereinigungsplänen zu gewährleisten.

(NGZ)
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