Jüchen Eisenbahnlärm jetzt melden

Jüchen · Die Gemeinde ruft die Bürger zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung auf.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat begonnen. Die das Gebiet der Gemeinde Jüchen durchquerende Eisenbahnstrecke Köln-Mönchengladbach ist davon auch betroffen. Die Gemeinde Jüchen ruft deshalb die Bürger zur Beteiligung auf.

Bis zum 25. August haben auch die Bürger in der Gemeinde Jüchen die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de aufgeführt sind.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ dazu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt dafür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt regelmäßig alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in Paragraf 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen gibt es im Netz via www.laermaktionsplanung-schiene.de, spezielle Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt per E-Mail an: ap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" an die Zentrale in Bonn gerichtet werden.

(NGZ)
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