Jüchen Familie streitet mit Kreis um Baugenehmigung

Jüchen · Familie Claeys will für ihren herzkranken Sohn behindertengerecht bauen. Ihr Plan widerspricht dem Baurecht, argumentiert der Kreis.

 Bauherr Mario hat den Rhein-Kreis Neuss verklagt. Er will auf diesem Grundstück in Bedburdyck behindertengerecht bauen. NGZ-Archiv: L. Berns

Bauherr Mario hat den Rhein-Kreis Neuss verklagt. Er will auf diesem Grundstück in Bedburdyck behindertengerecht bauen. NGZ-Archiv: L. Berns

Foto: Claeys

Mario und Renate Claeys wollen in Bedburdyck behindertengerecht bauen. Das müssen sie, denn ihr achtjähriger Sohn ist herzkrank und bald möglicherweise auf den Rollstuhl angewiesen. Ihr neues Heim hat ein Architekt mit einer Rampe geplant. Doch es muss mindestens 30 Meter entfernt von der Straße liegen, damit das Kind im Rollstuhl allein ins Haus gelangen kann. Der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Behörde für die Genehmigung des Bauantrags hat diesen abgelehnt. Dagegen haben die Claeys vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt, das Verfahren läuft.

Mario Claeys wollte schon umgezogen sein. Bereits im August 2014 hatte die Familie den Bauantrag gestellt. Er ist mehr als enttäuscht von der Kreisverwaltung: "Es sind nur wenige Meter zu überbrücken; bautechnische Argumente sprechen nicht gegen das Vorhaben." Das sieht Dezernent Karsten Mankowsky anders: "Wir haben den Handlungsspielraum völlig ausgereizt."

Worüber sich Verwaltung und Baufamilie streiten, ist Paragraf 34 Baugesetzbuch. Demnach müssen sich neue Bauvorhaben in die bestehende Wohnumgebung einfügen. Mario Claeys sieht darin kein Problem: "Die Nachbarn akzeptieren unser Projekt." Doch das Bauamt des Rhein-Kreises Neuss hält an einer Entfernung von maximal 26 Metern zur Straße fest; eine größere Distanz schätzt Mankowsky als "unvereinbar mit dem Baurecht" ein.

Nach den Vorgaben des Bauamts hat die Familie jetzt einen Alternativplan anfertigen lassen. Dafür würden sie, so die schriftliche Zusage von Landrat Hans Jürgen Petrauschke, "sofort eine Baugenehmigung erhalten". Aber eine Lösung stellt dieser zweite Entwurf nicht dar. "Wir würden damit zwar die Vorgaben des Bauamtes erfüllen, doch die Steigung zwischen der Peter-Stahs-Straße und dem Haus würde bei 18 Prozent liegen - zu viel für unseren Sohn, um das Haus allein erreichen zu können", sagt der Vater. Sein Rechtsanwalt Thomas Uebrick argumentiert, dass dieser Plan der UN-Konvention widerspricht: Demnach sollten Behinderte im gleichen Umfang am Leben teilhaben können wie Menschen ohne Handicap, dazu würde auch Barrierefreiheit zählen.

Mario Claeys will nicht aufgeben und weiter um jeden Meter Bautiefe kämpfen. Allerdings hofft er auf eine gütliche Einigung: "Wir würden uns wünschen, dass man uns einen ungerechtfertigten und langlaufenden Gerichtsprozess, hohe Kosten und unnötigen Zeitaufwand erspart." Er wirft der Kreisverwaltung grundlegende Fehler vor: "Entscheidungen der Gemeinde Jüchen und des Bauamts wurden auf Grundlage unrichtiger und unvollständiger Informationen getroffen. Alle diese Missstände haben wir dokumentiert und die zuständigen Leute darauf angesprochen. Leider fühlt sich keiner sich aufgerufen, hier mal nachzuschauen." Bei der Kreisverwaltung will man die Gerichtsentscheidung abwarten. "Wir haben uns sehr gestreckt, um einen Kompromiss zu erzielen", so Mankowsky. Zum Fehler-Vorwurf äußerte er sich nicht.

(NGZ)
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