Jüchen Für die Zeit nach der Kohle absichern
Jüchen · Auf Antrag der FWG will die Gemeinde Jüchen vom Tagebau-Betreiber RWE Power wissen, ob und welche finanziellen Rückstellungen er für Folgeschäden bereithält. Es geht dabei primär um Grundwasserschutz und Bergbauschäden
Was wird aus der Tagebaulandschaft, wenn es keinen Tagebau mehr gibt? Was wird aus den Folgekosten der Rekultivierung, wenn es möglicherweise auch den Tagebau-Betreiber RWE Power nicht mehr gibt? Diese Fragen warf jetzt FWG-Vorsitzender Gerolf Hommel im Gemeinderat auf und gab zu: "Ich denke dabei an meine Kinder und Enkelkinder", sagte Hommel, der eine transparente Offenlage der Finanzierungspläne fordert, wie RWE gedenkt, die letzte Phase der Rekultivierung in Jüchen zu bewältigen.
Hommel stellte deshalb den Antrag an den Gemeinderat, gemeinsam mit Mönchengladbach, Titz und Erkelenz als Planungsverband einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu fordern, in den RWE Power bestimmte Mittel als Rückstellung für Rekultivierung, Langzeit- und sogenannte Ewigkeitskosten einzahlen solle. Denn Hommel befürchtet unter anderem durch die Altablagerungen eine Versauerung des Grundwassers. "Als Folge könnte eintreten, dass über 100 Jahre Ersatztrinkwasser beschafft oder verseuchtes Wasser kostenintensiv gereinigt werden muss. Die Kosten wird man dem Verbraucher auferlegen", schreibt er in seinem Antrag. Und finanzielle Rückstellungen seien auch für mögliche Bergschäden erforderlich, argumentiert er.
Volle Unterstützung fand Hommel bei den Ratsfraktionen und auch beim Bürgermeister, was seine Forderung anbelangt, dass sich die betroffenen Gemeinden beim Tagebau-Betreiber für mögliche Folgeschäden absichern sollen. Grünen-Chef Thomas Dederichs ging in seiner Argumentation aber sogar noch weiter: Er habe nicht erst Bedenken für die Rekultivierung für die Zeit nach dem Tagebau, sondern jetzt schon. Denn es sei bereits zu beobachten, dass sich RWE immer mehr aufsplittere in weniger gewinnträchtige und zukunftsfähige Gesellschaften.
CDU-Fraktionsvorsitzender Norbert Esser verwies darauf, dass eigentlich nach dem Bergbaurecht auch alle Folgen und Folgeschäden abgesichert seien: "Aber Papier ist geduldig, und uns ist schon viel versprochen worden", erinnerte er. Er appellierte aber im Sinne von Hommels Antrag dafür, Jüchen müsse sich als "sehr stark vom Tagebau betroffene Gemeinde" unbedingt um die Folgekosten kümmern und sorgen. Dazu müsse RWE aber transparent machen, "worüber wir überhaupt sprechen", zielte Esser auf möglicherweise schon festgelegte Pflichten für die künftige Rekultivierung ab. Auf Vorschlag von Bürgermeister Harald Zillikens soll das Thema eines Rückstellungsfonds für die Zeit nach dem Tagebau zwar weiterverfolgt werden. Es soll aber aus dem geplanten Zweckverband mit Mönchengladbach, Titz und Erkelenz herausgehalten werden: Dessen Thema sei die Umgestaltung der Landschaft nach dem Tagebau. Zillikens weiß allerdings aus Sitzungen des Braunkohleausschusses, dass die Verpflichtungen von RWE für die Zeit nach dem Tagebau auch dort ein wichtiges Thema seien. Deshalb sei es sinnvoll, sich mit dem Braunkohleausschuss abzustimmen. Der Rat sprach sich einstimmig dafür aus, auf RWE einzuwirken, dass Mittel für die Folgekosten der Rekultivierung nach dem Tagebau explizit für Jüchen bereitgestellt und ausgewiesen werden.