Jüchen FWG-Chef fordert RWE-Fonds für Tagebaufolgen

Jüchen · Für den gemeinsamen Planungsverband von Jüchen, Mönchengladbach, Titz und Erkelenz beantragt FWG-Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel jetzt, einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu fordern, in dem RWE-Geld als Rückstellung für Rekultivierung, Langzeit- und Ewigkeitskosten sowie andere Folgeleistungen nach dem Tagebau eingestellt werden. Diesen Antrag richtet Hommel direkt an Bürgermeister Harald Zillikens und damit an den Vorsitzenden des Stadtrates, der am 30. März wieder tagen wird. Hommel erinnert in seiner Antragsbegründung an seine Haushaltsrede vom Dezember.

Damals habe er bereits gefordert, dass RWE Power als Tagebaubetreiber finanzielle Mittel für die Rekultivierung, Folgeschäden, mögliche Wasserhaltungsmaßnahmen sowie für Folgen und Unterhaltung der Tagebau-Seen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen solle. Dazu könne ein Problem der Altablagerungen und die Versauerungsproblematik des Grundwassers kommen. Als Folge könne eintreten, dass über hunderte Jahre Ersatztrinkwasser beschafft oder verseuchtes Wasser kostenintensiv gereinigt werden müsse, befürchtet der FWG-Chef. Die Kosten würden dann aber dem Verbraucher auferlegt.

Rückstellungen seien auch für Bergschäden erforderlich, wenn das später wieder steigende Grundwasser zu Geländeanhebungen führe, meint Hommel und sagt: "Davon wären nicht nur Hausbesitzer betroffen, sondern auch alle Bürger, die die Kosten für die öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Kanäle und öffentliche Einrichtungen bezahlen." Fachleute gingen davon aus, dass es im Bereich Hambach bis zum Jahr 2030 zu Bodenabsenkungen von bis zu sieben Metern kommen werde. "Dass der Bereich des Planungsverbandes nicht betroffen sein wird, ist schwer vorstellbar", meint Hommel. Außerdem sei die Problematik der Vernässungen bei ansteigendem Grundwasser ebenfalls zu beachten.

RWE Power weise in seinen Bilanzen zwar Rückstellungen aus. Eine Transparenz sei aber nicht gegeben. Die Rückstellungen seien nur als Gesamtsumme in den Geschäftsberichten und Jahresabschlüssen der Öffentlichkeit zugänglich. Hommel beklagt: "Welche unternehmensinterne Kostenschätzungen aufgestellt wurden und wie sie sich zusammensetzen, ist nicht prüfbar. Somit ist auch nicht erkennbar, welche Risiken und Langzeitfolgen konkret abgesichert sein sollen. Es muss aber ausgeschlossen werden, dass der Steuerzahler einspringen muss."

(NGZ)
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