Jüchen Gemeinde ändert etwa 7000 Gebühren-Bescheide

Jüchen · Die Gemeinde Jüchen hatte bislang je angefangene 100 Quadratmeter befestigte Fläche eine Grundgebühr für Niederschlagswasser in Höhe von zwölf Euro berechnet. Das war dem Oberverwaltungsgericht Münster zu ungenau. Ab 2016 wird auf den Quadratmeter genau berechnet - viele Grundstückseigentümer sparen dadurch ein paar Euro, für einige andere wird es geringfügig teurer. Ein Extrembeispiel zum Vergleich: Wer bislang für eine versiegelte Fläche von 201 Quadratmetern 36 Euro bezahlen musste - je angefangene 100 Quadratmeter zwölf Euro - , muss ab Januar 0,13 Euro für jeden Quadratmeter bezahlen, also 201 mal 0,13 Euro, ergibt einen Betrag von 26,13 Euro statt bislang 36 Euro. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nachvollziehbar. Durch moderne EDV-Verfahren ist es für uns auch kein Problem, die Gebühren ohne großen Aufwand entsprechend umzustellen", sagte Dezernent Oswald Duda jetzt in der Sitzung des Betriebsausschusses.

Rund 7000 Bescheide mussten geändert werden. Der nächste Steuerbescheid, der im Januar beziehungsweise im Februar verschickt wird, wird den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts entsprechen. "Insgesamt werden wir etwas weniger an Grundgebühren für Niederschlagswasser einnehmen", erklärt Duda, der auch Leiter der Abwasserbetriebe ist. Diese Grundgebühr stehe nicht in Zusammenhang zum tatsächlichen Wasserverbrauch.

Unverändert bleiben die Schmutzwassergebühren - sie werden auch künftig 3,19 Euro je Kubikmeter betragen. Alles beim Alten bleibt auch bei der Benutzungsgebühr für Niederschlagswasser - sie beträgt weiterhin 0,87 Euro pro Kubikmeter. Hauseigentümer sind verpflichtet, zusätzlich versiegelte Flächen beispielsweise für einen Carport oder für die Vergrößerung der Terrasse zu melden.

(barni)
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