Jüchen Gemeinde kämpft für Flüchtlings-Jobs

Jüchen · Für Arbeitsgelegenheiten sollen Flüchtlinge nur noch 80 Cent pro Stunde bekommen. Jüchen hat protestiert. Die 1,50 Euro bleiben. Aber nun organisiert der Rhein-Kreis die Vergabe von nur noch 45 statt bisher 75 Arbeitsgelegenheiten.

 Flüchtlinge finden in Jüchen als Helfer bei der Tafel Arbeitsgelegenheiten.

Flüchtlinge finden in Jüchen als Helfer bei der Tafel Arbeitsgelegenheiten.

Foto: Lothar Berns

Das Jahr hat zwar nur noch dreieinhalb Monate: Die Gemeinde Jüchen hat vom Land NRW aber erst für die ersten sechs Monate dieses Jahres die avisierte Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung erhalten. Das teilte Bürgermeister Harald Zillikens im Sozial-und Rechtsausschuss mit und bezeichnete die Kostenerstattung als "schleppend". Bis zum Jahresende soll Jüchen zwar 2,933 Millionen Euro erhalten, muss aber zunächst weiterhin "aus eigener Tasche" in Vorleistung treten.

Dennoch investiert die Gemeinde Jüchen weiterhin über das rein Existenzielle hinaus für "ihre" Flüchtlinge, wie der Bürgermeister erneut betonte. Das betreffe die Weiterbeschäftigung der Caritas-Sozialarbeiterinnen, die aus der aufgegebenen Landesnotunterkunft ebenso übernommen worden seien, wie eine Dolmetscherin für die Flüchtlinge. Dieses "Personalpaket" wird von der Caritas, aus der Gemeindekasse und mit einem Teil an Fördermitteln finanziert.

Zu dem erfolgreichen Konzept der Gemeinde Jüchen, dauerhaft zugewiesene Flüchtlinge zu integrieren, gehören auch Arbeitsgelegenheiten. Für eine bescheidene Aufwandsentschädigung von 1,50 Euro pro Stunde beschäftigt die Gemeinde Flüchtlinge, die noch keinen Status haben, um reguläre Arbeitsverhältnisse anzutreten oder eben auch sonst keine Arbeit finden. Diese Helfer werden bei sozialen Tätigkeiten beispielsweise bei der Tafel oder in der Kleiderstube sowie im Verbund mit dem Bauhof, etwa im Park von Schloss Dyck, eingesetzt. Solche Beschäftigungen helfen den Flüchtlingen, ihren Tag zu strukturieren und nutzen der Allgemeinheit.

Nach dem neuen Integrationsgesetz soll dieser ohnehin schon geringe Stundensatz auf 80 Cent gesenkt werden. Dagegen hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) protestiert, nachdem ihn Zillikens auf die Problematik hingewiesen hatte. Auch der Bundesrat habe die geplante Absenkung der Aufwandsentschädigung für Flüchtlinge gerügt: "Insofern haben wir Hoffnung, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren korrigiert wird", hatte DStGB-Beigeordneter Uwe Lübking dem Jüchener Bürgermeister mitgeteilt. Zillikens hatte argumentiert, es sei Flüchtlingen schwer zu vermitteln, weshalb die ohnehin schon geringe Aufwandsentschädigung sogar noch gesenkt werden solle. Die Gemeinde Jüchen bemühe sich um die Integration von Flüchtlingen und stelle deshalb Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung, die den zumeist jungen Flüchtlingen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Sozialkontakte und einen strukturierten Tagesablauf böten. "Diese Arbeitsgelegenheiten werden angeboten, solange noch keine Angebote des Integration Points in Form von Sprachkursen, Integrationskursen oder einer Arbeitsaufnahme besteht", hatte Zillikens verdeutlicht.

Das neue Integrationsgesetz ist aber am 7. Juli vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat stimmte am 8. Juli zu. Die Senkung der Aufwandsentschädigung auf 80 Cent pro Stunde wurde zwar nicht aus dem Gesetz genommen. Für die Gemeinde Jüchen hat der Protest aber bedingt gefruchtet: Sie kann jetzt aus einem Programm der Bundesagentur für Arbeit im Rhein-Kreis Neuss Plätze für 45 Flüchtlinge bei Arbeitsgelegenheiten in Anspruch nehmen. Für diese "Beschäftigten" soll der Rhein-Kreis außerdem vier Stunden Deutschunterricht pro Woche organisieren und anbieten. Das sind aber weniger Plätze als bisher: Die Gemeinde hatte bis zu 75 Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten verschaffen können.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort