Jüchen Gemeinde sammelt Vorschläge zur Ehrung verdienter Bürger

Jüchen · Rat und Verwaltung der Gemeinde Jüchen beabsichtigen, stellvertretend für alle ehrenamtlich Tätigen, jedes Jahr im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung einige Bürger für ihr ehrenamtliches Wirken zu würdigen. Durch diese Form der öffentlichen Anerkennung soll das bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde gefördert werden, mit dem Ziel, noch mehr Menschen zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten zu motivieren. Eine erste solche Ehrung verdienter Bürger gab es am 5. Dezember im Rahmen einer Feierstunde im Haus Katz.

Nun soll es in die zweite Runde gehen. Bürger, die sich um das Gemeinwesen der Gemeinde Jüchen verdient gemacht haben oder sich sonst im sozialen Bereich herausragend engagieren, können zur Ehrung vorgeschlagen werden. Vorschläge können von jedermann eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind neben natürlichen Personen auch Vereine, Verbände und sonstige Organisationen. Von den Vorschlagsberechtigten soll jährlich jeweils nur ein Vorschlag eingebracht werden. Vorschlagsberechtigt sind auch die Mitglieder des Rates, sachkundige Bürger sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Allerdings werden anonyme Vorschläge nicht berücksichtigt, wie Gemeindesprecher Norbert Wolf ausdrücklich betont. Geehrt werden insbesondere Einzelpersonen aufgrund ihres ehrenamtlichen Engagements. Als ehrenamtliches Engagement gelten alle Aktivitäten und Tätigkeiten, die in der Regel unentgeltlich für andere beziehungsweise das Gemeinwohl geleistet werden.

Es können zum Beispiel vorgeschlagen werden:

Personen, die sich in besonderer Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben, oder Bürger, die in herausragender Weise über einen längeren Zeitraum in einem Verein oder Verband gewirkt haben. Es können auch Personen geehrt werden, die sich sozial, kulturell, künstlerisch oder für die Sicherheit der Gemeinde in hohem Maße engagiert haben, sowie auch Bürger, die sich einsetzen für Gleichberechtigung oder die Verständigung von Kulturen und Religionen.

Vorschläge sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Jüchen, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen, bis zum 15. Februar einzureichen. Formulare für die Vorschläge stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.juechen.de unter der Rubrik Bürgerservice zur Verfügung.

Über die Ehrung entscheidet der Rat der Gemeinde Jüchen auf Vorschlag des Kultur- und Partnerschaftsausschusses in nichtöffentlicher Sitzung. Über die eingereichten Vorschläge, die keine Berücksichtigung finden, wird Stillschweigen bewahrt, sichert Wolf zu.

(NGZ)
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