Jüchen/Mönchengladbach Gericht verurteilt fünf Tankstellenräuber

Jüchen/Mönchengladbach · Bereits am ersten Prozesstag vor der Ersten Jugendkammer hatten die fünf 21, 22, 24 und 25 Jahre alten Männer zugegeben, im Dezember 2011 in drei Tankstellen eingedrungen zu sein. Montag wurden die Urteile gesprochen.

Bewaffnet und maskiert waren die Männer zu dritt oder zu zweit in Jüchen und in Mönchengladbach in den Verkaufsräumen aufgetaucht. Mit den Worten "Das ist ein Überfall, Geld her" hatten sie die Kassierrinnen in Angst versetzt.

Mit einem Auto oder — in einem Fall einer Mönchengladbacher Tankstelle mit Rädern — und ein paar hundert Euro waren sie geflohen. Am 13. Dezember 2011 sollen die jungen Männer zu zweit eine Tankstelle in Mönchengladbach überfallen haben. Dagegen waren sie am 31. Dezember 2011 zu dritt unterwegs: Der 25-jährige Jüchener übernahm die Rolle des Fahrers. Zwei Mönchengladbacher hatten damals die Jüchener Tankstelle betreten. Eine Verkäuferin (52) erinnerte sich vor Gericht an diesen Überfall und die Folgen: "Ich hab' erst gedacht, ich schaff das ohne Hilfe." Aber sie musste in einem Traumazentrum eine Therapie absolvieren. Die Angeklagten entschuldigten sich bei ihr, versprachen Schmerzensgeld.1

Ihre Strafregister enthielten beachtliche Vorstrafen. Das wurde in den Urteilen berücksichtigt. Der 21-Jährige hatte eine Beteiligung am Überfall auf die Gladbacher Tankstelle an der Kölner Straße bestritten: "Da war ich nicht dabei." In diesem Fall kam er mit einem Freispruch davon. Dagegen hatte er am 25. Dezember 2011 die Gladbacher Tankstelle an der Friedensstraße als erster betreten, die Lage gecheckt. Dafür wurde er wegen Beihilfe zum schweren Raub zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Auch für den Jüchener gab es ein Jahr und zehn Monate mit Bewährung, für den Gladbacher (22) eine Jugendstrafe von 18 Monaten mit Bewährung. Bei den Brüdern (22 und 24 Jahre alte) mussten frühere Haftstrafen einbezogen werden. So erhielt der jüngere eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, der ältere Bruder eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

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