Jüchen Gleich drei Tempo-30-Zonen abgelehnt

Jüchen · Für die B 59 in Jüchen, die K 71 in Gierath sowie die K 25 in Aldenhoven lehnt das Straßenverkehrsamt in Neuss die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ab. Bis auf die K 25 könnten neue Lärmmessungen zum Sinneswandel führen.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer soll es zumindest vorerst für die Ortsdurchfahrt B 59 in Jüchen und die L 71 in Gierath nicht geben: Diese Auffassung des Straßenverkehrsamtes gibt die Gemeindeverwaltung jetzt den Mitgliedern des Rechts- und Sozialausschusses bekannt. Allerdings könnten noch Lärmmessungen für diese beiden Bereiche zu einer neuen Sicht und Beurteilung der Anträge für die Tempo-30-Zonen führen, gibt das Straßenverkehrsamt zu verstehen.

Ohne einen solchen Vorbehalt spricht sich die Behörde in Neuss aber gegen die von der SPD und einigen Anwohnern beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Aldenhoven auf der K 25 aus. Die SPD hatte argumentiert, die Bewohner des Behindertenheimes an der Schlossstraße in Aldenhoven sollte durch eine Tempo-30-Zone beim Überqueren der Straße vor ihrem Heim besser gesichert werden. Dazu sieht das Straßenverkehrsamt aber keiner Notwendigkeit. Das Behindertenheim verfüge zwar über einen Zugang zur Schlossstraße, der aber in einer Kurve liege, die bedinge, dass dort per se keine hohen Geschwindigkeiten gefahren werden könnten.

Außerdem handele es sich bei der Ortsdurchfahrt Aldenhoven um eine Kreisstraße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung: "Eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht auf klassifizierten Straßen in der Regel deren besonderer Verkehrsfunktion entgegen", heißt es aus dem Straßenverkehrsamt. Auf der K 25 werde in Aldenhoven seien täglich 2000 Fahrzeuge gezählt worden, womit die Verkehrsbelastung für eine Kreisstraße unterdurchschnittlich sei. Auch verweist das Amt auf eine Geschwindigkeitsmessung in Aldenhoven, die belege, dass die in den Anträgen behaupteten Raser lediglich einer subjektiven Wahrnehmung geschuldet seien.

Konkret: Bei den Geschwindigkeitsmessungen seien in von November 2016 bis April 2017 in Aldenhoven in beide Fahrtrichtungen lediglich ein Durchschnitt von 51 beziehungsweise 52 km/h festgestellt worden, stellt das Straßenverkehrsamt heraus.

Für die B 59 zwischen der Einmündung zur Alleestraße und Kölner Straße/Abzweig Grubenrandstraße und die Ortsdurchfahrt Gierath sieht das Straßenverkehrsamt ebenfalls keine Notwendigkeit, Tempo-30-Zonen zu verfügen. Solche Ortsdurchfahrten seien vergleichbar überall im Kreis- und Bundesgebiet zu finden. Und es lasse sich keine besondere Gefahrenlage bei der B 59 in Jüchen und der L 71 in Gierath erkennen. Das Straßenverkehrsamt verweist auch auf bereits von Straßen.NRW erfolgte Lärmmessungen, die ebenfalls kein Ergebnis gebracht hätten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen. Es lässt allerdings den Spielraum offen für eine weitere Lärmuntersuchung, sobald die neuen Verkehrsbelastungszahlen aus der amtlichen Bundesverkehrszählung aus dem Jahre 2015 vorlägen. Auf dieser Grundlage will das Straßenverkehrsamt dann Straßen.NRW um eine erneute Lärmuntersuchung bitten.

(NGZ)
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