Jüchen Jüchener hatte 20 Waffen im Haus

Jüchen · Einem 53-Jährigen steht der Prozess wegen unerlaubten Waffenbesitzes bevor.

Weil er in seinem Haus ein ganzes Waffenarsenal gehortet haben soll, muss sich nun ein 53-jähriger Jüchener vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach verantworten. Die Polizei hatte bei einer Hausdurchsuchung im März 2014 zahlreiche Schusswaffen gefunden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach lautet auf "Verstöße gegen das Waffengesetz". Der Prozess sollte eigentlich bereits in der kommenden Woche beginnen, wurde aber jetzt wegen einer Erkrankung des zuständigen Richters noch mal verschoben.

"Die Behörden sind durch Auswertungen eines Internetportals auf den Jüchener aufmerksam geworden", berichtet Jan-Philip Schreiber, Sprecher der Justizbehörden in Mönchengladbach. Offenbar hatte sich der Beschuldigte im Internet für Waffen interessiert und darüber auch etliche erworben. Nach ihren Ermittlungen im Internet erwirkte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss. Und die Beamten wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft fündig.

In dem Haus der Familie des Angeklagten seien 20 Waffen entdeckt worden, darunter mehrere Gewehre. "Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger den Besitz der Waffen nicht bestritten. Allerdings sagt er, diese Waffen seien nicht funktionsfähig," berichtet der Sprecher der Justizbehörden. Das sehe die Staatsanwaltschaft aber anders, fügt Schreiber hinzu.. Sie habe einen Experten eingeschaltet und ein Gutachten eingeholt. "Der Sachverständige geht zumindest zum Teil von funktionsfähigen Waffen aus", berichtet Schreiber. Ob es sich bei dem Jüchener um einen Waffensammler handelt oder was er mit den Gewehren vorhatte, soll nun im Prozess geklärt werden.

Ursprünglich sollte das Verfahren gegen den 53-Jährigen am 11. Januar beginnen. Ein neuer Verhandlungstermin steht laut Gericht noch nicht fest. In jedem Fall muss der Mann mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Im Falle seiner Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes drohen dem Jüchener zwischen einem und fünf Jahren Freiheitsstrafe.

(NGZ)
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