Jüchen Kampf für neues Bestattungsgesetz

Jüchen · Der Jüchener Wolfgang Kuhn hat 237 Landtagsmitglieder angeschrieben.

Der Kampf des Jücheners Wolfgang Kuhn um eine gesetzlich geregelte Verkürzung der Liegezeiten für Urnengrabstellen hat inzwischen bei NRW-Politikern Resonanz gefunden - zumindest hat Kuhn sowohl vom Büro der NRW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft als auch vom Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU- Landtagsfraktion NRW, Lutz Lienenkämper, Post bekommen. Der 72-Jährig Jüchener hatte am 26. April einen Offenen Brief an alle 237 Mitglieder des Landtages NRW geschrieben, um eine Änderung des Bestattungsgesetzes anzuregen.

Lienenkämper antwortete: "Nach meinen Informationen wird Ihre Zuschrift im Fachausschuss erneut diskutiert. Sollten sich hier neue Erkenntnisse ergeben, die inhaltliche Veränderungen des Bestattungsgesetzes nach sich ziehen, werden die Fachpolitiker der CDU-Landtagsfraktion mit Ihnen Kontakt ausnehmen." Die Staatskanzlei schrieb im Auftrag der Ministerpräsidentin: "Nach Durchsicht Ihres Schreibens habe ich das fachlich zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gebeten, Ihr Anliegen zu prüfen und Ihnen eine Nachricht zukommen zu lassen."

Das reicht Kuhn nicht. Er hat Erklärungen zum geltenden Bestattungsrecht von Oberamtsrat Knut Micke aus dem NRW-Gesundheitsministerium erhalten. Kuhn sagt: "Ich kann daraus schließen, dass unsere Gemeinde Jüchen und auch andere Städte nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, kürzere Ruhezeiten für Urnenbeisetzungen einzurichten." Micke habe gesagt, die Länge der Grabnutzungszeit für Urnen könne auf die Träger der Friedhöfe auf die kürzeste Zeit von Sargbestattungen übertragen werden. Da die kürzeste Ruhefrist für Kinder oft bei 15 Jahren liege, sei die 15-jährige Urnenliegezeit in NRW bereits möglich, hat Kuhn verstanden und fragt nun: "Warum wollen die Städte eine möglichst lange Liegezeit für Urnen?

Jüchens Bürgermeister Harald Zillikens verweist aber auf ein geologisches Gutachten, wonach auf allen Friedhöfen in Jüchen eine 30-jährige Ruhefrist bei Sagbestattungen einzuhalten sei. Zillikens betont: "Aufgrund des Bestattungsgesetzes NRW sind für Erd- und Aschebeisetzungen die gleichen Ruhefristen einzuhalten." Kuhn möchte mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes in NRW auch den schon längst existierenden Beerdigungstourismus in andere Kommunen oder in Länder wie die Schweiz oder die Niederlande unnötig machen. Und wenn das Bestattungsgesetz nicht bald neu zur Diskussion gestellt wird, will der 72-jährige Jüchener den Petitionsausschuss des Landtages anschreiben.

(NGZ)
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