Jüchen Kanalbau in Bedburdyck startet

Jüchen · Kanäle und Fahrbahn auf der Walter-Schönheit-Straße werden saniert.

In der nächsten Woche beginnen die Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Walter-Schönheit-Straße und auf einem Teilstück der Martinusstraße in Bedburdyck. Das teilt die Jüchener Gemeindeverwaltung mit. Anlieger müssen mit Bauarbeiten über einen längeren Zeitraum rechnen. Für den Kanal- und Straßenbau ist eine Bauzeit von circa fünf Monaten geplant. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme in Bedburdyck belaufen sich auf rund 435.000 Euro.

Der Bauablauf sieht vor, dass zunächst in der Martinusstraße ein etwa 50 Meter langer Kanal saniert wird. Anschließend ist der komplette Mischwasserkanal in der Walter-Schönheit-Straße an der Reihe. Im Zuge dieser Arbeiten werden auch Kanal-Hausanschlussleitungen erneuert.

Nach den Kanalbauern kommen Versorgungsunternehmen auf die Walter-Schönheit-Straße. Die NEW Netz GmbH wird die vorhandene Straßenbeleuchtung erneuern und darüber hinaus eine neue, zusätzliche Straßenleuchte im Bereich des Wendehammers aufstellen. Im Rahmen des Laternen-Sanierungsprogramms der Gemeinde in Kooperation mit NEW Netz werden 2016 insgesamt 167 Laternen im Gemeindegebiet auf sparsamere LED-Leuchten umgestellt. In Bedburdyck sind in diesem Jahr neben der Walter-Schönheit-Straße die Dechant-Königs-Straße, Peter-Stahs-Straße und der Bendweg im Austauschprogramm vorgesehen. Die Kreiswerke Grevenbroich sanieren auf der Walter-Schönheit-Straße die vorhandenen Trinkwasserleitungen zu Grundstücken. Abschließend wird die Walter-Schönheit-Straße im Vollausbau erneuert. Wie die Gemeinde erklärt, ist die Deckschicht der Fahrbahn verschlissen, der Straßenoberbau sei dadurch nicht mehr ausreichend frostsicher. Ebenfalls erneuert werden die Gehwege. Die Walter-Schönheit-Straße wird mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 Metern und beidseitigen Gehwegen mit einer Breite von jeweils 1,50 Metern niveaugleich ohne Bordstein ausgebaut. Die gesamte Straße wird nach dem Ausbau also 7,50 Meter breit sein. Den dafür erforderlichen Grund hatte die Gemeinde bereits im Vorfeld erworben.

(NGZ)
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