Jüchen Keine Luxusmieten für Flüchtlingswohnungen

Jüchen · Vermieter können durch Flüchtlingswohnungen nicht reich werden. Die Gemeinde hält sich an die Mietsätze, die auch das Jobcenter zahlt.

 Der Lindenhof in Bedburdyck wird als Wohnraum für Flüchtlinge umgebaut. Eine "goldene Nase" kann sich der Eigentümer damit nicht verdienen.

Der Lindenhof in Bedburdyck wird als Wohnraum für Flüchtlinge umgebaut. Eine "goldene Nase" kann sich der Eigentümer damit nicht verdienen.

Foto: Lber

Hartnäckig hält sich auch in der Gemeinde Jüchen das Vorurteil, die Vermietung von Wohnungen für Flüchtlinge sei ein lukratives Finanzmodell für Investoren und private Immobilienbesitzer. Dem ist nicht so, wie ein Blick auf die sogenannten Richtlinien zur Angemessenheit der Unterkunftskosten beweist. Die hat der Rhein-Kreis Neuss verbindlich für alle angeschlossenen Städte und Gemeinde aufgestellt.

Für Jüchen bedeutet dies: Ein privater Vermieter kann, wenn er im Auftrage der Gemeinde Flüchtlinge einziehen lässt, eine Bruttokaltmiete von maximal 389 Euro für 50 Quadratmeter verlangen. Entsprechend der Tabelle steigert sich die maximal mögliche Kaltmiete auf 777,70 Euro für eine 110 Quadratmeter große Wohnung mit fünf Personen. Wenn die Gemeinde eine Wohnung für mehr als fünf Flüchtlinge - etwa für eine größere Familie - anmietet, dann müssen pro Person weitere 15 Quadratmeter Fläche vorhanden sein. Und der Vermieter kann dafür maximal zusätzlich 106,05 Euro Kaltmiete pro Person verlangen.

Auch die Heizkosten werden vom Sozialhilfeträger nur "in angemessener Höhe" übernommen. Somit hat ein Vermieter auch dabei keinen großen Spielraum, geschweige denn größere Verdienstmöglichkeiten. Jüchens Bürgermeister Harald Zillikens legt großen Wert darauf, dass die Gemeinde "keine Luxusmieten" für die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem freien Wohnungsmarkt zahlt, wie er betont. Denn es sei ein erklärtes Ziel der Gemeinde, den Flüchtlingen möglichst die Perspektive zu bieten, dass sie in den angemieteten Objekten wohnen bleiben könnten. Dies diene auch der Integration. Deshalb zahle die Gemeinde auch nur Mieten, die den Satz, der später vom Jobcenter übernommen wird, bis die Flüchtlinge selbst auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, nicht überträfen.

Für solche Wohnungen benötigen anerkannte Flüchtlinge dann auch einen Wohnberechtigungsschein. Den gibt es beim Sozialamt in Jüchen nur, wenn der ausländische Mieter eine Aufenthaltserlaubnis hat, die länger als ein Jahr gültig ist. Er muss vor dem Abschluss eines Mietvertrages auch die Zusicherung einholen, dass die Kosten für die Wohnung vom SGB II (Sozialgesetzbuch/Grundsicherung) oder SGB XII-Träger (Sozialhilfe) übernommen werden.

Für Asylbewerber mit Bleiberecht hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt einen Integration Point eingerichtet. Er befindet sich in Grevenbroich. Davor konnten bereits vier Flüchtlinge aus Jüchen in feste Anstellungen vermittelt werden. Die Gemeinde bietet außerdem etwa 70 Flüchtlingen im Bereich ihres Bauhofes Beschäftigungsmöglichkeiten gegen ein Taschengeld.

Die Arbeit des Integration Points laufe jetzt erst richtig an, sagt Wolfgang Draeger, Geschäftsführer der zuständigen Arbeitsagentur. Seit Januar seien 500 Flüchtlinge aus dem Rhein-Kreis Neuss und Mönchengladbach in den Vermittlungsservice des Integration Point aufgenommen worden. "Bisher haben wir zehn Flüchtlinge in feste Anstellungen vermitteln können," berichtet Draeger. Die Palette reiche von Hilfstätigkeiten bis zu anspruchsvollen Jobs beispielsweise in der Informatik. Der Kreis der Flüchtlinge, die vom Integration Point betreut werden, bezieht sich laut Draeger aktuell auf Syrer, Iraker, Iraner und Personen aus Eritrea, weil diese Nationalitäten die besten Prognosen auf ein Bleiberecht hätten.

(NGZ)
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