Jüchen Kraftwerk: Jüchen will Energie und Geld sparen

Jüchen · Das zehn Jahre alte Blockheizkraftwerk der Gemeinde Jüchen, das unter anderem das Gymnasium, die Realschule und das Jüchener Hallenbad mit Strom und Wärme versorgt, soll für 10 000 Euro modernisiert werden. Durch diese Investition will die Gemeinde künftig Energie und Geld sparen.

Blockheizkraftwerke müssen nach zehn bis 12 Jahren oder nach spätestens 60 000 bis 80 000 Betriebsstunden modernisiert werden. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Modernisierung in Jüchen vorgezogen werden. Der Grund: Neue oder modernisierte Blockheizkraftwerke erhalten für zehn Jahre eine gesetzlich vereinbarte Einspeisevergütung von 5,11 Cent je Kilowattstunde Strom.

Produziert das Kraftwerk mehr Strom als für den Eigenbedarf nötig ist, fließt die überschüssige Energie ins öffentliche Netz und der dafür zuständige Stromversorger vergütet ihn.

Die Einspeisevergütung bekommt die Gemeinde sowohl für den ins Stromnetz eingespeisten, als auch für den in Eigenbedarf verwendeten Blockheizkraftwerk-Strom. Die Gemeinde hat sich von der Energie-Agentur NRW beraten lassen: Sie schlägt der Gemeinde ein sogenanntes "Einspar-Contracting"-Modell vor. Dabei untersuchen Mitarbeiter eines externen Energiedienstleisters zunächst die gemeindeeigenen Gebäude nach Sparmöglichkeiten: Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Pumpen werden dabei geprüft.

Dann installieren sie moderne neue Heizsysteme, die sie per Datenfernleitung kontrollieren. So versorgen sie die Verbraucher über eine feste Laufzeit, etwa sechs bis zwölf Jahre, mit Strom oder Gas. Die neue Anlage soll sich aus der eingesparten Energie refinanzieren. Nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Umwelt sollen davon profitieren.

Sollte der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmen, wird der Auftrag an ein Planungsbüro vergeben. Bevor die Bauphase beginnt, wird ein sogenannter "Einspar-Garantievertrag" mit einem externen Energiedienstleister abgeschlossen. Im Schnitt lassen sich so bis zu 20 Prozent Energie einsparen. Wird die prophezeite Einsparquote am Jahresende nicht erreicht, so muss das externe Unternehmen dafür aufkommen. Wird das Einsparziel überschritten, teilen sich Gemeinde und externes Unternehmen den Erlös.

(RP)
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