Jüchen Neue Häuser nur mit Lärmschutzwand

Jüchen · An der Peter-Busch-Straße sollen vier Doppelhausgruppen und vier Reihenhausgruppen auf dem freien Grundstück entlang der Eisenbahnlinie entstehen. Der Investor muss dafür eine vier Meter hohe Lärmschutzwand bauen.

 Auf dem noch freien Grundstück entlang der Eisenbahnlinie sollen an der Peter-Busch-Straße Wohnhäuser entstehen. Dafür muss eine Lärmschutzwand gebaut werden.

Auf dem noch freien Grundstück entlang der Eisenbahnlinie sollen an der Peter-Busch-Straße Wohnhäuser entstehen. Dafür muss eine Lärmschutzwand gebaut werden.

Foto: Gundhild Tillmanns

Der Ortsteil Hochneukirch soll weiter wachsen: Deshalb schafft die Gemeinde jetzt die Möglichkeit für Investoren und Eigentümer, Wohngebiete zu erschließen, um Eigenheime oder Mietwohnungen zu bauen. Für das gemeindeeigene Grundstück an der Peter-Busch-Straße zwischen dem Siedlungsblock am Bahnhof und dem Gewerbegebiet hat die Gemeinde einen Interessenten, der dort vier Doppelhausgruppen und vier Reihenhausgruppen bauen möchte.

Dafür hat der Investor bereits einen Plan für diese Häuser jeweils mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss vorgelegt, der sich in die Gestaltung des nachbarlichen Umfeldes einfügen kann. Sowohl der Planungsausschuss als auch der Gemeinderat haben das Bauvorhaben bereits einstimmig "abgesegnet" und damit den Bebauungsplan auf den Weg gebracht. Außerdem wird der Flächennutzungsplan geändert - von einem bisherigen Mischgebiet mit der Möglichkeit der Gewerbeansiedlung in ein reines Wohngebiet.

Schwierig gestaltet sich lediglich der Lärmschutz. Denn das Grundstück grenzt an die Eisenbahnlinie und an Gewerbeansiedlungen an. Zudem liegt das Areal noch in der Nähe des viel frequentierten Park&Ride-Platzes am Hochneukircher Bahnhof. Deshalb musste ein Lärmschutzgutachten erstellt werden, das einer Baugenehmigung zugrundegelegt wird.

Die größte Lärmquelle für das neue Wohngebiet wird von den sowohl am Tag als auch in der Nacht fahrenden Zügen ausgehen. Deshalb soll im Bebauungsplan eine Schallschutzwand vorgesehen werden, die zunächst aber nur mit einer Höhe von 2,40 Metern festgelegt war. Der Gutachter hat aber nach seinen Lärmmessungen berechnet, dass eine vier Meter hohe Lärmschutzmauer vorgesehen werden muss, um auch tatsächlich eine hörbare Minderungen des Lärmpegels am Tag und in der Nacht zu erreichen.

Neben dieser baulichen, aktiven Lärmminderung schlägt der Gutachter sogenannte passive Lärmschutzmaßnahmen vor. So soll ein Grünstreifen im Bebauungsplan als Freibereich zu der angrenzenden Firma Kohli Polymers und zu den Getreide-Silos vorgesehen werden. Und was den P&R-Parkplatz anbelangt, der mit seinen 100 Stellplätzen ebenfalls als Lärmemittent gelte, so reichen laut Gutachter für den passiven Schutz beispielsweise schalldämmende Fenstergläser oder eine lärmgedämmte Fassadengestaltung. Außerdem sei es empfehlenswert, die Grundrisse der Wohneinheiten so zu gestalten, dass Wohn- und Schlafräume nach Möglichkeit zur lärmabgewandten Seite ausgerichtet werden, heißt es im Lärmgutachten. Und es sollten auch die Außenwohnbereiche wie Gärten, Terrassen oder Balkone nach Möglichkeit zur lärmabgewandten Seite orientiert sein, führt der Gutachter weiter aus.

Der hat übrigens auch die Belastungsfrequenz vom P&R-Parkplatz aus berechnet: Er geht von einer Frequentierung von 0,3 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde am Tag aus. Zudem verkehrten am Busbahnhof vor dem Bahnhof 3,4 Busse je Stunde am Tag und 0,4 Busse je Stunde in der Nacht, die natürlich ebenfalls eine Lärmquelle darstellten.

(NGZ)
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