Jüchen Rederhof-Areal doch kein Denkmal

Jüchen · LVR hat neue Erkenntnisse: Der historische Hof lag nördlich der Straße.

Jetzt hat der Landschaftsverband für das Grundstück des abgerissenen Rederhofes in Gierath Fakten geschaffen: Die Fläche ist kein (!) Denkmal. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland werde keinen Antrag auf Unterschutzstellung des Grundstücks Gemarkung Bedburdyck, Flur 12, Flurstück 306, stellen. Das wird jetzt auch dem Planungsausschuss mitgeteilt. Denn es habe sich bei dem abgerissenen Gebäude nicht um den historischen Rederhof gehandelt, der dort vermutet worden war: Zu diesem Schluss kommt jetzt der LVR, der allerdings im Oktober 2016 dem Jüchener Gemeinderat noch mitgeteilt hatte, das Rederhof-Areal werde eventuell als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Jüchen eingetragen. Es war auch die Rede von "Bodenbefunden aus der historischen Hofanlage Rederhof", auf Grund derer der Antrag auf Unterschutzstellung vorbereitet werden sollte. Jetzt habe es aber neuere und zusätzliche Recherchen gegeben, die ergäben, dass sich der historische und kartographisch überlieferte Rederhof nördlich der Gierather Straße befunden habe. Das heutige Flurstück 306 habe nur als landwirtschaftliche Fläche zum Rederhof gehört, heißt es jetzt vom Landschaftsverband.

Allerdings will Jüchen mit dem LVR noch abklären, ob das Flurstück 306 zumindest als sogenannte Verdachtsfläche bezüglich möglicher Bodenbefunde geführt werden soll. Dies würde bedeuten, dass bei baulich geplanten Erdeingriffen auf diesem Grundstück zwar eine archäologische Begleitung, aber keine archäologische Grabung durchgeführt werden müsste.

(gt)
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