Jüchen Rederhof wird als Bodendenkmal untersucht

Jüchen · Der Landschaftsverband prüft, ob der Rederhof als Bodendenkmal geschützt wird. Der Untergrund wird vorerst nicht angerührt.

 Für das Haupthaus wird noch auf die Freigabe für den Abriss gewartet, weil es von Hand abgetragen werden muss, um die Statik des Nachbarhauses nicht zu gefährden.

Für das Haupthaus wird noch auf die Freigabe für den Abriss gewartet, weil es von Hand abgetragen werden muss, um die Statik des Nachbarhauses nicht zu gefährden.

Foto: Georg Salzburg

Der Boden unter dem Rederhof wird zunächst nicht angerührt, bevor dort nicht eine Untersuchung durch die Denkmalbehörde stattgefunden hat: Das weiß auch Abrissunternehmer Frank Zanders aus Jüchen. Mit seinem Team ist er zurzeit dabei, die Ställe und Scheunen des Hofes abzureißen. Auf die Freigabe für das Wohnhaus warte er noch: "Das Haus müssen wir von Hand abreißen." Dies geschehe, um die Statik des Nachbarhauses nicht zu gefährden.

Bürgermeister Harald Zillikens informierte auch den Gemeinderat über den aktuell in der Bevölkerung viel diskutierten Abriss des Rederhofes: Das Verfahren, den Rederhof als Bodendenkmal zu deklarieren, laufe jetzt. Es finde aktuell nach einem Ortstermin mit Gemeinde- und Kreisverwaltung eine Anhörung statt. Außerdem seien jedwede Ausschachtungen zunächst verboten worden, bevor die oberste Denkmalbehörde nicht die entsprechende Bodenuntersuchung vorgenommen habe. "Wenn sich der Unternehmer nicht freiwillig dazu verpflichtet hätte, wäre die Baustelle von uns sofort stillgelegt worden", sagte Zillikens.

 Mit dieser alten Kutsche müssen die Besitzer des Rederhofes früher ihre Ausfahrten unternommen haben. Sie steht noch in der Scheune, die dieser Tage samt Mobiliar zerstört wird.

Mit dieser alten Kutsche müssen die Besitzer des Rederhofes früher ihre Ausfahrten unternommen haben. Sie steht noch in der Scheune, die dieser Tage samt Mobiliar zerstört wird.

Foto: Georg Salzburg

Von der Bodenuntersuchung auf mögliche Ursprünge des Rederhofes aus der Frankenzeit hin, erwartet auch nun Heimatforscher und Denkmalschützer Heinz-Walter Gerresheim wichtige Aufschlüsse und vor allem Schutzmaßnahmen. Für den Abrissunternehmer sind solche Bodenuntersuchungen nichts Neues: "Das kommt oft vor, und in Neuss ist bei einem Abriss sogar ein Skelett von einem alten Römer gefunden worden", berichtet Zanders. Für ihn sei aber die Baufälligkeit und sogar die Einsturzgefahr, die teilweise als Abrissgrund angezweifelt worden sei, eindeutig. Die Holzbalken seien verfault, das Gebäude sei schief und senke sich bereits. Bevor das Wohnhaus entkernt worden sei, habe er zwei Mitarbeiterinnen hineingeschickt, um Dokumente oder mögliche Wertsachen zu sichern: "Wir haben die Papiere verwahrt. Sie können jederzeit bei uns abgeholt werden. Es waren aber keine Wertgegenstände mehr in dem Hof", beteuert der Abrissunternehmer.

Wie berichtet, hatten Nachbarn von entwendeten Wertgegenständen und zerstörten alten Möbeln gesprochen und sich unter anderem beim Denkmalschutz des Landschaftsverbandes Rheinland gegen den Abriss des Rederhofes ausgesprochen. In der großen Scheune sind jetzt noch wenige alte Gerätschaften, ein Wagen und eine Kutsche erhalten geblieben. In den nächsten Tagen wird auch dieser Teil des Hofes abgerissen.

 Solch alte bäuerliche Gerätschaften sind noch auf dem Rederhof zu finden.

Solch alte bäuerliche Gerätschaften sind noch auf dem Rederhof zu finden.

Foto: Georg Salzburg
 Die alte Wasserpumpe und ein Buntglasfenster, das nach dem Zeitgeschmack der 70er Jahre eingebaut wurde.

Die alte Wasserpumpe und ein Buntglasfenster, das nach dem Zeitgeschmack der 70er Jahre eingebaut wurde.

Foto: Georg Salzburg

Dass anstelle des alten Hofes Neubauten geplant seien, kann der Abrissunternehmer nicht ausschließen. Er gibt aber zu bedenken: "Die Erschließung des Grundstückes kann nur von der Vorderseite aus geschehen, weil es hinten an den Friedhof grenzt. Und wenn man nach vorne zwei oder drei Häuser baut, dann werden die Grundstückspreise sehr hoch, weil nach hinten hinaus noch jede Menge Gartengelände übrig bleibt."

(NGZ)
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