Jüchen Rhein-Kreis sucht Jugend-Schöffen

Jüchen · Kreisjugendamt und Gemeindeverwaltung nehmen Bewerbungen an.

Das Kreisjugendamt sucht Bürger aus Jüchen, die sich von 2019 bis 2023 als Jugendschöffe zur Verfügung stellen möchten. Bewerben können sich alle Bürger deutscher Staatsbürgerschaft, die seit mindestens einem Jahr in Jüchen wohnen und vor dem 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollenden werden.

Schöffen sollten Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich, allerdings sollten Interessierte Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Das Amt ist dabei nicht an bestimmte Berufsgruppen gebunden. In der Beratung mit den Berufsrichtern sollten Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten und an Beratungen aktiv teilnehmen können. Der Einsatzort ist das Jugendschöffengericht sowie das Landgericht Mönchengladbach.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 30. März beim Kreisjugendamt, Am Kirsmichhof 2, in 41352 Korschenbroich, bewerben. Interessenten sollten neben Vor- und Zuname auch das Geburtsdatum, den Geburtsort, Familienstand, Beruf, die Anschrift, Informationen zur erzieherischen Befähigung und ggf. frühere Amtsperioden als Jugendschöffe angeben. Weitere Informationen gibt es bei Karsten Troppenz vom Kreisjugendamt unter Telefon 02161 6104-5142.

Außerdem sucht die Gemeinde Jüchen ebenfalls für das Gericht in Mönchengladbach Erwachsenen- und ebenfalls auch Jugendschöffen, die sich dort noch melden können. Fragen beantwortet Mechthild Rombey von der Gemeindeverwaltung unter Telefon 02165 915 1002, oder per Email an die Adresse "Mechthild.Rombey@Juechen.de". Bewerbungsformulare gibt es online unter www.Juechen.de www.schoeffenwahl.de. Die Bewerbungsfrist für Schöffen und Jugendschöffen endet am 16. Februar beim Haupt- und Personalamt der Gemeinde Jüchen.

(NGZ)
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