Jüchen Schulausschuss will Staffelung der Ganztags-Beiträge

Jüchen · Jüchener Eltern müssen voraussichtlich ab 1. August 2015 die Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) abhängig von ihrem Einkommen bezahlen. Das heißt: Für alle, deren Jahresbruttolohn über 62 000 Euro liegt, wird die Betreuung teurer. Diese Empfehlung sprachen die Mitglieder des Schulausschusses an den Rat aus. Bürgermeister Harald Zillikens erläuterte die Gründe: "Wir sind aufgrund der Rechtslage zu der Änderung gezwungen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf würden wir verlieren."

Eltern aus Jüchen wollen die Gemeindeverwaltung verklagen, da die bisherige Beitragssatzung keine Staffelung enthält. Bisher hatte die Verwaltung eine solche Änderung abgelehnt, da sie höhere Personalkosten vermeiden wollte. "Wir müssen alle Eltern anschreiben, mit ihnen neue Verträge abschließen und die Einkommensnachweise prüfen", sagte der Verwaltungs-Chef. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hatte der Haushaltssicherungskommune Jüchen eine Beitragsstaffelung und den Höchstsatz von 170 Euro pro Monat empfohlen. Zurzeit rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 13 000 Euro für 2015. "Das Geld werden wir an Betreuungsvereine weitergeben", kündigte Zillikens an.

Die Gemeinde wird für die oberste Gehaltsstufe über 86 000 Euro nur einen Monatsbeitrag in Höhe von 140 Euro erheben.

Auf Vorschlag von Thomas Koch (Die Linke) soll die Ganztagsbetreuung für alle mit einem Bruttoeinkommen bis 20 000 Euro kostenfrei bleiben. Geplant war dies zunächst nur bis 15 000 Euro. Bei der Staffelung orientiert sich die Verwaltung an den Stufen für die Kita-Gebühren des Rhein-Kreises Neuss.

(busch-)
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