Jüchen
Überhängende Hecken und Äste gefährden Verkehr
"Besonders wichtig ist es, dass Feuer- und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert und auf dem schnellsten Wege zum Einsatzort gelangen können. Daher bittet insbesondere die Feuerwehr darum, Straßen und Wege von Überwuchs freizuhalten", betont Wolf.
Hecken, Bäume und Sträucher sollten so weit zurückgeschnitten werden, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssten entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden könne. "In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Bäume und Sträucher zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt und können das ganze Jahr durchgeführt werden", verdeutlicht der Gemeindesprecher. Liege das Grundstück an öffentlichen Verkehrsflächen, sei das "Lichtraumprofil" zu beachten. Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Rad- bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern. Grundstückseigentümer seien verkehrssicherungspflichtig und hafteten für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen.
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