Jüchen Was sagt Schäuble zur Kleiderstube?

Jüchen · MdB Ansgar Heveling hat den Bundesfinanzminister angeschrieben.

 Ansgar Heveling setzt sich bei Wolfgang Schäuble für Jüchen ein.

Ansgar Heveling setzt sich bei Wolfgang Schäuble für Jüchen ein.

Foto: csr

Die Notlage der Malteser-Kleiderkammer in Jüchen zieht weiter ihre politischen Kreise. Jetzt hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling, dessen Wahlkreis auch Jüchen umfasst, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angeschrieben. Eine Vielzahl von Flüchtlingen sei mittlerweile in den Städten und Gemeinden seines Wahlkreises untergebracht. Das ehrenamtliche Engagement sei groß, schreibt Heveling und teilt Schäuble mit, dass die Malteser-Kleiderkammer in Jüchen einerseits mit einem steuergesetzliches Hindernis zu tun habe. Andererseits sei der Spendenbedarf durch die deutliche Zunahme von Flüchtlingen gestiegen.

Der Deutsche Bundestag habe zwar mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz im Jahr 2013 durch eine Änderung von § 10b, Absatz 3 (EStG) festgelegt, dass sich die Höhe der Zuwendung auch nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt, bemisst, so dass grundsätzlich auch ein Abzug der Umsatzsteuer als Spende möglich sei, erinnert Heveling. Grundsätzlich gelte damit aber weiterhin, dass auch die Gabe von Sachspenden der Umsatzsteuer unterliege, wenn für die Gegenstände der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden sei. Heveling bittet den Bundesfinanzminister um Klärung der Sachspendenproblematik für Kleiderkammern und ähnliche Sozialeinrichtungen.

Sollte Schäuble allerdings bestätigen, dass Sozialspenden auch umsatzsteuerpflichtig sind, beugt Heveling auch bereits vor. Er bittet den Bundesfinanzminister aufgrund der großen Zahl an Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden und dem dadurch wachsenden Bedarf an Bekleidungsspenden eine entsprechende Aufwendungsregelung zu definieren, die es Unternehmen erlaubt, ohne umsatzsteuergesetzliche Folgen unverkäufliche Bekleidungsware als Sachspenden abzugeben.

(gt)
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