Kaarst Amprion: Der Weg zum Konverter ist noch weit

Kaarst · Am 20. April will das Unternehmen über den Stand der Dinge informieren. Die NGZ hat einige wichtige Fragen zusammengefasst.

 Auch Kiesabbau ist auf der Dreiecksfläche, zwischen A 57, Bahnlinie und L 30 nach wie vor möglich. Der Kreis die Genehmigung erteilt.

Auch Kiesabbau ist auf der Dreiecksfläche, zwischen A 57, Bahnlinie und L 30 nach wie vor möglich. Der Kreis die Genehmigung erteilt.

Foto: An ja Tinter

Aus der Sicht von Amprion ist dieser Grundstücksdeal ein "wichtiger Meilenstein" auf dem Weg zur Realisierung eines 400-Millionen-Euro-Projekts - nicht mehr, aber nicht weniger. "Wir stehen immer noch weit am Anfang", sagt Amprion-Sprecher Thomas Wiede. "Nichts desto trotz gibt es jetzt eine Hürde weniger, die wir zu nehmen haben." Ende März hat der Stromnetzbetreiber einen Großteil des favorisierten Grundstücks für den Bau eines Stromkonverters - die sogenannte Kaarster Dreiecksfläche - vom Auskiesungsunternehmen ACL gekauft.

Offene Fragen gibt es seither mehr denn je. Am 20. April (17 bis 20 Uhr, Mercure-Hotel, Königsbergerstraße 20) will Amprion über den Stand der Dinge informieren. Die NGZ hat einige wichtige Punkte zusammengefasst.

Welche Schritte unternimmt Amprion jetzt? Um die Dreiecksfläche für den Konverter nutzen zu können, muss das Unternehmen Einfluss auf den Regionalplan nehmen, denn der sieht an besagter Stelle bislang Kiesabbau beziehungsweise einen regionalen Grünzug vor.

Um das Ziel "Konverterbau" zu erreichen, gibt es zwei Optionen: Ein Zielabweichungsverfahren, für das eine Einwilligung des Kaarster Stadtrats erforderlich ist, und eine Anregung an die Bezirksregierung, den bereits öffentlich ausgelegten Regionalplanentwurf nachträglich zu ändern und ein neues Ziel zu setzen (Bebauung statt Auskiesung). Eine entsprechende Stellungnahme im laufenden Beteiligungsverfahren hat Amprion Ende März fristgerecht eingereicht.

Wäre ein Zielabweichungsverfahren der einfachere Weg zur Realisierung des Konverters? Amprion-Sprecher Thomas Wiede sagt: "Ja - eigentlich." Gutachterlich vorbereitet werden könne es jedoch erst, wenn die Bundesnetzagentur ins Planfeststellungsverfahren geht. Das ist 2016 der Fall

Ist das Zielabweichungsverfahren auch der wahrscheinlichere Weg? Landrat Hans-Jürgen Petrauschke geht davon aus, denn eine Regionalplanänderung, sagt er, sei zwar grundsätzlich möglich, aber an vielfältige Folgeprobleme geknüpft.

An vielen Orten am Niederrhein, so Petrauschke, gebe es Interessen, eigentlich für Kiesabbau vorgesehene Flächen anderweitig zu nutzen. Würde im Fall von Kaarst eine Ausnahme gemacht, wäre die Gesamtplanung, die die Versorgung mit dem Rohstoff Kies sichern soll, gefährdet. Bei einem Zielabweichungsverfahren, so erklärt es die Bezirksregierung in einem Vortrag zur Beantwortung einer Anfragen von FDP/FW und SPD in der Regionalratssitzung im Dezember, würde im Ergebnis eine Ausnahme zugunsten der Verwirklichung des Konverters auf der Dreiecksfläche gewährt, ohne - bezogen auf andere Kiesabbauflächen - den Vorrang der Abgrabungsvorhaben aufzugeben.

Deshalb handele es sich bei dem Konverter im Grundsatz um einen geeigneten Anwendungsfall für ein Zielabweichungsverfahren.

Kann gegen die Entscheidung in einem Zielabweichungsverfahren geklagt werden? Ja, selbst bei einer einvernehmlichen Lösung mit der Stadt Kaarst wäre es nicht ausgeschlossen, dass gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur für die Errichtung eines Konverters auf der Dreiecksfläche von anderer Seite Klage eingereicht wird - sagt die Bezirksregierung.

In diesem Fall würde dann auch das Zielabweichungsverfahren automatisch mitgeprüft. Das Gericht würde in diesem Rahmen ebenfalls feststellen, ob die Grundzüge der Planung mit dem Konverter-Vorhaben vereinbar sind. Sollte das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommen als die Regionalplanungsbehörde im Rahmen eines positiv entschiedenen Zielabweichungsverfahrens, könnte der gesamte Planfeststellungsbeschluss "gekippt" werden - mit entsprechenden Folgen für den Leitungsbau.

(NGZ)
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