Kaarst Erst drei Interessenten für den Seniorenbeirat

Kaarst · Bis zum 27. Juli sammelt die Stadt noch die Namen von potenziellen Mitgliedern es neuen Seniorenbeirats. Mindestalter ist 60 Jahre.

Dass der 13. September ein spannender Wahlsonntag wird, liegt nicht nur daran, dass dann in Kaarst beziehungsweise im Rhein-Kreis Neuss Bürgermeister- und Landratswahlen sind. In Kaarst steht zusätzlich erstmals die Wahl eines Seniorenbeirats an. Interessenten für die neun Wahlbezirke können sich noch bis zum 27. Juli beim Wahlleiter der Stadt Kaarst melden.

Beate Kopp von den Liberalen Senioren ist froh, dass das Fünferbündnis es geschafft hat, den Seniorenbeirat auf den Weg zu bringen. "Wir freuen uns auf möglichst viele Damen und Herren ab 60, die Interesse an einem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, denn pro Wahlbezirk können sich unbegrenzt Kandidaten zur Wahl stellen", sagt Beate Kopp vom Aktionsteam Seniorenbeirat. Gewählt ist pro Wahlbezirk derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen erhält, alle andere Kandidaten können sich als ehrenamtliche Mitglieder vertretungsweise einbringen.

Noch ist die Resonanz eher verhalten. Bei Wahlleiter Stefan Eickels hatten sich bis gestern drei Interessenten gemeldet. "Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein, ein Höchstalter ist nicht festgesetzt", erklärte Eickels, der bei der Stadt Kaarst seit Jahren für die Durchführung der Wahlen zuständig ist. Neben Senioren mit deutscher Staatsangehörigkeit dürften auch EU-Bürger für den Seniorenbeirat kandidieren. Interessenten müssen einen Vordruck ausfüllen und ihre Kandidatur bis spätestens zum 27. Juli einreichen. Beate Kopp weist aber darauf hin, dass es wichtig sei, die Wahlvorschläge schnellstmöglich und nicht erst kurz vor Ablauf der Frist einzureichen, da die Angaben überprüft und etwaige Rückfragen und eventuelle Klärungen noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden könnten.

Wer Mitglied im Seniorenbeirat werden möchte, sollte als Grundvoraussetzung den Willen haben, sich für die Interessen von Senioren einzusetzen. Die Satzung und die Geschäftsordnung für den künftigen Seniorenbeirat hatte der Rat der Stadt Kaarst am 26. Februar beschlossen.

"Im Planungsausschuss, im Bau- und Umweltausschuss, dem Kulturausschuss sowie dem Sport- und Sozialausschuss wird künftig jeweils ein Mitglied des Seniorenbeirats mit beratender Stimme dabei sein können", sagte Sozialdezernent Sebastian Semmler. Die gewählten Seniorenbeiratsmitglieder bestimmen einen beziehungsweise einen Vorsitzenden, legen die Stellvertretung fest und bestimmen, wer in welchem Ausschuss mit dabei ist. "Die Vertreter des Seniorenbeirates werden Rederecht bekommen, sie haben aber kein Stimmrecht", erklärte Semmler.

Dafür können sie Anregungen und Empfehlungen äußern und Stellungnahmen abgeben zu den Themen, die auf der Tagesordnung des jeweiligen Ausschusses stehen. Und der Rat kann von sich aus die Initiative ergreifen und den Seniorenbeirat um eine Stellungnahme bitten.

Was Interessenten sonst noch wissen sollten: Der Seniorenbeirat ist ein parteipolitisch, konfessionell sowie verbands- und vereinsunabhängiges Gremium. Parteipolitische Mandatsträger können deshalb nicht für den Seniorenbeirat kandidieren.

(NGZ)
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