Kaarst Erste Spielhalle in Kaarst klagt gegen Schließung

Kaarst · Gestern ist die Übergangsfrist für Spielhallen in Deutschland abgelaufen. Nach der Regelung des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2012 dürfte es nun keine Mehrfachspielhallen mehr geben - in Kaarst hätten vier der insgesamt sieben Spielhallen schließen müssen. Denn sechs davon befinden sich in nur zwei Gebäuden und sind deshalb nicht mehr erlaubt. "Ein Betreiber hat allerdings bereits geklagt", sagt Stadt-Sprecher Peter Böttner. Das Schreiben des Gerichts hatte die Stadt gestern erreicht.

Das Ordnungsamt hatte zuvor die Härtefallanträge der Spielhallenbetreiber abgelehnt. Sie hätten schließen müssen. Die Klage hat nun allerdings aufschiebende Wirkung - und vermutlich werden die Kaarster Spielhallenbetreiber nicht die einzigen sein, die die Gerichte beschäftigen. "Jeder muss nun einer Einzelfallprüfung unterzogen werden", so Stadt-Sprecher Böttner. Mit einer Entscheidung rechnet die Stadt frühestens in rund einem halben Jahr.

Doch theoretisch könnte es noch länger dauern, bis die Stadt eine Handhabe haben wird. Denn im Fall einer Ablehnung könnte jeder Kläger weiter vor das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und anschließend noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

(dagi)
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