Fall Daniel D. in Kaarst Eltern bekommen Schmerzensgeld für getöteten Sohn

Düsseldorf/Kaarst · Daniel D. wurde auf einer Straße bei Büttgen von seinem Cousin erschlagen. Die Eltern des Opfers erhalten nun ein Schmerzensgeld vom Täter. Allerdings weniger als ein Viertel der Summe, die sie gefordert hatten.

Chronik: Der Fall Daniel D.
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Foto: ANC-News

Sie hatten ihren Neffen auf Zahlung von rund 146.000 Euro verklagt. Doch das Düsseldorfer Landgericht sprach Klaus und Hilde D. insgesamt nur rund 33.000 Euro zu. Die Eltern des vor rund vier Jahren an der Kreisstraße 37 bei Büttgen von seinem Cousin Ulf G. getöteten Daniel D. bekommen jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld, insgesamt 12.581,97 Euro Beerdigungskosten und 349,62 Euro für eine im Rahmen der Ermittlungen zerstörte Haustür. Die Kosten für den Verkauf zweier Häuser erkannte das Gericht nicht an. "Die Kosten für den Verkauf beruhen auf einer freien Entscheidung der Kläger und sind nicht ersatzfähig", führte Richterin Katrin Jungclaus aus. Das von den Eltern als dessen Erben für ihren Sohn geltend gemachte Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sprach das Gericht ihnen ebenfalls nicht zu.

Erschlagen: Toter an Kreisstraße gefunden
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"Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist das Empfinden von Schmerzen", erläuterte Jungclaus. Es sei aber nicht bewiesen, dass Daniel D. noch gelebt habe, nachdem ihn sein Cousin verletzte. "Der Angeklagte hat in diesem Prozess ausgesagt, dass er davon ausging, dass Daniel D. sofort tot gewesen sei. Er habe sich neben ihn gekniet und kein Lebenszeichen festgestellt", so die Richterin. Sie wies darauf hin, dass es in diesem Zivilverfahren um Schmerzensgeld und Schadensersatz unerheblich sei, ob die Behauptung des Täters der Wahrheit entspreche. "Das brauchen wir nicht zu prüfen. Wir brauchen Beweismittel. Und die Behauptung der Kläger, dass ihr Sohn noch gelebt hatte, konnte nicht bewiesen werden", erklärte Jungclaus.

Dem Elternpaar aus Korschenbroich selbst sprach das Gericht hingegen ein Schmerzensgeld zu. Die schriftliche Vernehmung der behandelnden Ärzte habe ergeben, dass beide durch die Tat und deren Umstände über das Normalmaß hinaus psychologisch belastet seien. "Bis zu jener Nacht hatte ein enges familiäres Vertrauensverhältnis bestanden", so die Richterin. Für die Behauptung der Opfer-Eltern, dass es sich bei der Tat um Mord gehandelt habe, hätten sich keine Beweise gefunden. "Der Aussage des Beklagten zufolge hatten sich die beiden Männer an der Landstraße getroffen, um in einer nahen Gärtnerei Bäume als Weihnachtsgeschenke auszugraben. Es sei dann zum Streit gekommen, weil der Beklagte immer wieder nach den Beziehungen des Opfers gefragt habe", so Jungclaus. Es hätten sich daraus weder heimtückisches Verhalten noch niedrige Beweggründe ergeben. "Die Kammer bewertet nicht den Wahrheitsgehalt der Aussage. Aber es liegen keine Mordmerkmale vor", sagte die Richterin.

Auf das Urteil des Strafgerichts, das Ulf G. im August 2014 wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilte, hätte aber auch ein Vorliegen von Mordmerkmalen keine Auswirkungen gehabt. Relevant war die Frage, ob es sich um Mord handelte, allein für die Höhe des Schmerzensgeldes. Mit den zuerkannten 20.000 Euro für beide Elternteile blieb das Gericht unter den von Klaus und Hilde D. geforderten insgesamt 25.000 Euro.

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