Kaarst FDP fordert ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept für die Stadt

Kaarst · Die FDP-Fraktion fordert ein übergreifendes Mobilitäts- und Verkehrskonzept für die Stadt und wird im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr (PVA) am 5. Juli einen entsprechenden Antrag stellen. Ziel des Konzeptes soll es sein, eine belastbare Grundlage für die weiteren Planungen zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Kaarst zu schaffen beziehungsweise zu bekommen, so die Kaarster Liberalen.

"Kaarster Bürger beklagen, dass es nicht nur in der Friedensstraße täglich erhebliche Verkehrsprobleme in der Stadt Kaarst gibt", stellt der FDP-Fraktionsvorsitzende Günter Kopp fest. "Zu Recht wird eine Beendigung des Verkehrs-Chaos auf der Friedenstraße in Kaarst gefordert. Aber es gibt inzwischen viele solcher neuralgischen Verkehrsknotenpunkte in der Stadt, die dringend zum Nachdenken und Handeln anregen sollten." so Kopp weiter. Kurzfristige Lösungen würden der generellen Verkehrsproblematiken in Kaarst aber nicht allein gerecht. Vielmehr solle die Stadt die aktuelle Situation der individuellen Verkehre und Mobilitätsbedarfe aller Verkehrsteilnehmer erfassen und bewerten, um dann in einem Konzept die Grundlagen für die zukünftige Planung der Mobilität aller Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Der PVA soll nach dem Willen der FDP in seiner Sitzung beschließen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes für die Stadt Kaarst zu beauftragen. "Dazu gehören insbesondere deutliche Zielsetzungen und Handlungsempfehlungen für den innerstädtischen und für den Durchgangsverkehr sowie ein klares Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung für den ruhenden Verkehr sowie für die verkehrsberuhigten Zonen in den Wohngebieten", schreibt die FDP-Fraktion. Es seien dabei alle Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und die Bereiche ÖPNV, motorisierter Individualverkehr aber auch Radfahrer und Fußgänger sollten ideologiefrei betrachtet werden.

"Anzustreben ist auch die Benennung von Zielen und Handlungsempfehlungen für die Landes- und Kreisstraßen, die durch Kaarst führen. Dies soll natürlich in Abstimmung mit der oberen Planungsbehörde, Straßen NRW, und der regionalen beziehungsweise städtischen Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Kaarst erfolgen," erklärt Kopp. Für die Erarbeitung sollten alle vorhandenen Daten und Erkenntnisse aus bisherigen Untersuchungen oder Planungen zu Stadtentwicklung und Verkehr genutzt und bestehende Richtlinien zur integrierten Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt werden.

(NGZ)
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