Kaarst Flüchtlinge: Kaarst bekommt nun doch Erstaufnahmestelle

Kaarst · Nun also doch: Die Gewerbehalle an der Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße in Holzbüttgen kann voraussichtlich ab Mitte Januar als Notunterbringungseinrichtung (NUE) des Landes NRW bezogen werden.

 Diese Halle an der Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße wird zur Erstaufnahmestelle.

Diese Halle an der Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße wird zur Erstaufnahmestelle.

Foto: ati

"In meinen Gesprächen mit der Bezirksregierung Düsseldorf konnte ein Weg gefunden werden, der die Fortführung des Projektes erlaubt und gleichzeitig der Stadt die Option für eine Weiternutzung ermöglicht", sagt Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus.

Anfang Dezember hatte die Bezirksregierung die Planungen aus Kostengründen kurzfristig zurückgezogen. Die Vereinbarung mit der Stadt sehe nun eine zeitweise Nutzung der Halle durch das Land NRW als landeseigene Notunterkunft für bis zu 250 Flüchtlinge bis zum 30. Juni vor, heißt es. Anschließend sei es der Stadt Kaarst möglich, die Liegenschaft für kommunal zugewiesene Flüchtlinge zu nutzen. Dazu bedarf es noch weiterer Abstimmungen mit den zuständigen politischen Gremien.

In jedem Fall - das teilt die Stadt mit - bedeute die Einrichtung der NUE zum Jahresanfang eine zeitlich befristete Entlastung für die gesamte Unterbringungslage der geflüchteten Menschen im Stadtgebiet, weil die Personen in der NUE des Landes auf das Zuweisungskontingent der Stadt angerechnet werden. Daraus ergibt sich eine prognostizierte Entlastung bei den Zuweisungen für voraussichtlich zwei Monate.

"Dies würde bedeuten, dass wir in diesem Zeitraum voraussichtlich keine weiteren Turnhallen in Anspruch nehmen müssen", sagt Ulrike Nienhaus. "Bei der Weiternutzung als kommunale Einrichtung besteht dann auch die Hoffnung, dass die Turnhallen wieder freigegeben werden können. Damit stünden dem Schulsport und auch dem Vereinssport wieder mehr Übungs- und Trainingskapazitäten zur Verfügung."

Die tatsächlichen Auswirkungen, betont die Bürgermeisterin, ließen sich jedoch wegen der nicht vorhersehbaren Zuweisungszahlen nicht abschließend angeben.

(NGZ)
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