Düsseldorf/Kaarst Freispruch für Kaarster Musiklehrer Parusel ist rechtskräftig

Düssedorf/Kaarst · Der Freispruch für einen Musiklehrer aus Kaarst vom Vorwurf der Freiheitsberaubung ist rechtskräftig.

 Der Fall des Realschullehrers Phillip Parusel (links) - hier mit seinem Verteidiger Andreas Vorster im Neusser Amtsgericht - beschäftigte das Düsseldorfer Landgericht.

Der Fall des Realschullehrers Phillip Parusel (links) - hier mit seinem Verteidiger Andreas Vorster im Neusser Amtsgericht - beschäftigte das Düsseldorfer Landgericht.

Foto: woi

Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision zurückgezogen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf am Donnerstag. Der Lehrer war angezeigt worden, nachdem er Schüler daran gehindert haben soll, den Klassenraum zu verlassen.

Das Amtsgericht in Neuss hatte ihn in erster Instanz verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Lehrer dann frei, weil es nach eigenen Angaben keine Straftat feststellen konnte. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft zunächst in Revision, ließ ihr Vorhaben nun aber fallen.

Der Strafprozess gegen den Neusser Realschullehrer Parusel, der im April 2015 einige Schüler trotz Unterrichtsende nicht aus der Klasse gelassen hatte, drohte schon vorher zur Farce zu werden. Das Amtsgericht Neuss hatte den Musiklehrer (50) im August 2016 wegen Freiheitsberaubung zu 1000 Euro Strafe auf Bewährung verurteilt — wenn er eine Fortbildung zum Umgang mit schwierigen Schülern absolviert.

Dagegen zog der Lehrer per Berufung vors Düsseldorfer Landgericht. Doch statt das Verfahren hier ohne Auflage einzustellen, wofür die Richter sich klar aussprachen, forderten Staatsanwältin und Verteidigung die Anhörung von noch mehr Zeugen.

Das Geschehen in der Realschule in Kaarst hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Diverse TV-Sender und Radiostationen hatten über den Fall berichtet.

(klik/lnw/NGZ)
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