Kaarst Freispruch nach Misshandlungsvorwurf

Kaarst · Ein Jugendbetreuer musste sich gestern vor Gericht verantworten.

Normalerweise sitzen eher seine "Schützlinge" auf der Anklagebank - jetzt aber musste sich ein Betreuer aus der pädagogischen Ambulanz für schwer erziehbare Jugendliche in Holzbüttgen am Neusser Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Das Verfahren um angebliche Würgegriffe und Tätlichkeiten endete jedoch mit einem Freispruch.

Erleichtert nahm der 35-Jährige das Urteil von Richter Heiner Cöllen zur Kenntnis - eine Verurteilung hätte für ihn nämlich schwerwiegende Konsequenzen haben können. "Das hätte den Verlust der Arbeitsstelle und obendrein eine Gefängnisstrafe bedeuten können", so Cöllen im Prozess. Hintergrund: Nach einer Altstadt-Schlägerei war der Pädagoge vom Landgericht Düsseldorf bereits zu einer Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld verurteilt worden. Da er zum Zeitpunkt des Vorfalls in Holzbüttgen unter Bewährung stand, hätte im Falle einer Verurteilung eine Inhaftierung zur Debatte gestanden. Doch dazu kam es nicht. Die beteiligten Jugendlichen revidierten nämlich weitestgehend ihre Angaben, die sie zunächst gegenüber der Polizei gemacht hatten. Dort war noch die Rede von einem Würgegriff, von einer angedeuteten Kopfnuss und Stößen gegen einen Schrank und ein Regal - offenbar alles der Fantasie entsprungen.

Das Quintett hatte sich am Tatabend im Sommer vergangenen Jahres gegen 22 Uhr aus der Einrichtung entfernt, um Motorroller zu klauen und vermutlich auch Marihuana zu rauchen. Gegen 2 Uhr wurde die Truppe von der Polizei zurückgebracht. "Ich hatte in der Nacht Dienst und habe die Jungs ins Büro zitiert", so der Angeklagte. Hier sei er "richtig laut" geworden, habe aber niemanden attackiert oder gar verletzt.

(mape)
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