Früh-Kölsch AfD-Plakat in Büttgen verstieß gegen einstweilige Verfügung

Kaarst · Eine Frau angelt eine Bierflasche aus dem Mülleimer - und auf dem Plakat am Büttgener Rathausplatz ist ganz klar zu erkennen: Es ist eine Flasche der Früh-Kölsch-Brauerei. Das dürfte eigentlich gar nicht mehr sein.

 Bis Montag war das Logo auf dem Plakat in Büttgen erkennbar.

Bis Montag war das Logo auf dem Plakat in Büttgen erkennbar.

Foto: woi

Denn die Kölsch-Brauer haben vor rund einem Monat mit einer einstweiligen Verfügung dafür gesorgt, dass eine Bierflasche mit ihrem Logo nicht mehr auf den Wahlplakaten der Alternative für Deutschland (AfD) zu sehen sein darf. Auf dem Rathausplatz ist die Flasche dennoch einwandfrei zu identifizieren. Kein Einzelfall.

"Wir bekommen immer wieder Hinweise von Bürgern, die solche Plakate in den Städten entdeckt haben. Derartige Verstöße ärgern uns natürlich. Es werden allerdings glücklicherweise langsam weniger", sagt Dirk Heisterkamp, der bei Früh die Abteilung Marketing und Verkauf leitet. Die Brauerei gebe die Meldungen an ihren Anwalt weiter, der die Fälle prüfen und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten werde, erklärt er.

Der Kaarster AfD-Kandidat Christoph Rausch ist überrascht. "Ich wusste nicht, dass dort noch solch ein Plakat hängt", sagt der. Schon vor Wochen habe er seine Partei-Freunde angewiesen, die entsprechende Wahlwerbung aus dem Kaarster Stadtbild zu entfernen beziehungsweise das Logo der Früh-Kölsch-Brauerei unkenntlich zu machen. "Ich werde mich sofort persönlich um das Plakat auf dem Rathausplatz in Büttgen kümmern und das Früh-Logo schwärzen", versprach er gestern nach dem Hinweis der NGZ-Redaktion. Möglicherweise sei es von seinen Partei-Kollegen übersehen oder vergessen worden. Rund eine Stunde später meldete Rausch Vollzug. "Das Logo auf dem Plakat am Rathausplatz ist nicht mehr erkennbar, und ich werde nun auch die umliegenden Straßen daraufhin überprüfen", sagte er. Auf dem Wahlplakat mit der Flaschensammlerin war der Slogan zu lesen "Die Früchte eines arbeitsreichen Lebens".

Weil die Kölsch-Brauerei nicht mit der AfD in Verbindung gebracht werden wollte, hatte sie sich zum Schritt vor Gericht entschieden. Seit Mitte April darf die Kölsch-Flasche nun weder auf den Wahlplakaten der Partei noch auf Abbildungen des Plakates im Internet zu erkennen sein. So hatte das Kölner Landgericht per Einstweiliger Verfügung entschieden.

(NGZ)
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