IS-Pläne in Düsseldorf Terrorverdächtiger soll in Vorster Heim gelebt haben

Kaarst · Der Anführer der mutmaßlichen Terrorzelle, die offenbar Anschläge in Düsseldorf geplant hat, soll zehn Monate in einem Flüchtlingsheim am Bäumchensweg in Vorst gelebt haben. Der 25-jährige Saleh A., der in Paris in Haft sitzt, will den Auftrag, eine so genannte Schläferzelle zu gründen, direkt aus der Kommandoebene der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erhalten haben.

 In diesem Heim lebte Saleh A..

In diesem Heim lebte Saleh A..

Foto: Berns, Lothar

Am Donnerstag wurden drei Männer, die Saleh A. als Mitverschwörer benannt hat, in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg festgenommen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des WDR soll Saleh A. aus Syrien über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen sein. Aus seiner Unterkunft in Vorst soll der Syrer nach Belgien ausgereist sein — das bestätigte ein Heimbewohner gestern Abend gegenüber der NGZ. Landrat und Polizeichef Hans-Jürgen Petrauschke hat in der Sache keine Erkenntnisse.

Ein Polizeisprecher verwies nur auf den Generalbundesanwalt. Petrauschke fordert vor dem Hintergrund des aktuellen Falles die erkennungsdienstliche Erfassung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen: "Wir müssen wissen, wer sich wo aufhält, auch wenn jemand seinen Pass wegwirft." Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus wurde von der Terrorspur nach Kaarst überrascht: "Ich bin aus allen Wolken gefallen." Sie will heute bei der für die Verteilung der Flüchtlinge zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg Informationen einholen.

Nienhaus recherchierte aber auch selbst in den städtischen Dateien. Danach ist Saleh A. seit dem 26. März 2015 im Flüchtlingsheim am Vorster Bäumchensweg gemeldet. Daran hat sich bis heute nichts geändert — ungeachtet der Tatsache, dass der Syrer seit dem 1. Februar in Frankreich in Untersuchungshaft sitzt. Auch ein Asylverfahren von Saleh A. in Deutschland läuft nach Aktenlage noch. Ein Vermerk in den Daten der Stadt Kaarst deutet allerdings darauf hin, dass Saleh A. dort nicht ununterbrochen gewohnt hat. Unter seinem Namen ist dort vermerkt: "Nicht immer anwesend." Jetzt bemüht sich die Bundesanwaltschaft bei den französischen Behörden um die Auslieferung des Syrers.

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