Kaarst Konverter-Gegner: Amprion setzt Politik unter Druck

Kaarst · Umwidmung der Dreiecksfläche sei keine Formsache.

Die Bürgerinitiative "Kein Doppelkonverter in Kaarst und Neuss" ist empört über die Äußerung des Regionalratmitglieds Rainer Thiel MdL (SPD), Amprion habe "gute Argumente" für den "mit Abstand besten Standort" auf der Dreiecksfläche in Kaarst geliefert. In einer Stellungnahme schreibt die Initiative, die Ausführungen erweckten den Eindruck, dass der Konverter nach Kaarst kommt und die Entscheidung über die Umwidmung der Dreiecksfläche reine Formsache sei. "Das ist falsch", stellt die Initiative fest.

Amprion versteife sich wegen der Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt Osterath auf die Dreiecksfläche. Dabei sei diese wegen des Kiesabbaus schon nach dem eigenen Suchkonzept der Firma Amprion tabu. Dieses lege nämlich fest, dass alle Flächen aus der weiteren Betrachtung ausgeblendet werden, auf denen die Realisierung eines Konverters zu gewichtigen Konflikten mit der Flächenwidmung führen würde. "Das trifft auf die Dreiecksfläche zu, die nach dem Regionalplan für den Kiesabbau bestimmt ist. Sie darf nur in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen als Konverterstandort geeigneten Flächen gefunden werden können", schreibt die Bürgerinitiative. Davon könne aber keine Rede sein. So stehe etwa der Standort in Gohr zur Verfügung, der keiner entsprechenden Beschränkung unterliege. Auch sollten sich bei entsprechender Suche weitere geeignete Flächen finden lassen, etwa im Braunkohlerevier.

"Statt ihr Suchkonzept umzusetzen, übt Amprion Druck auf die Politik aus, die Dreiecksfläche zum Konverterstandort umzuwidmen", so die Initiative. Dem habe der Regionalrat aus guten Gründen nicht entsprochen. Er habe die bestehenden Flächen aus dem Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze in den neuen Entwurf des Regionalplans übernommen und dabei ausdrücklich betont, dass aufgrund von Vertrauensschutz und Planungssicherheit an den bisherigen Ausweisungen festgehalten werde. Dabei müsse es bleiben. Bei der Neuaufstellung des Regionalplans müsse nach Recht und Gesetz entschieden werden.

(NGZ)
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